Der Weg zur Ruhr-Stadt – Eine Denkschrift

Der Weg zur Ruhr-Stadt – Eine Denkschrift
Die Denkschrift der Bürgerschaftlichen Initiative RuhrStadt wurde von einer Arbeitsgruppe 2009/2010 verfasst, der
 Rainer Danielzyk, Roland Kirchhof, Uwe Knüpfer, Stefan Laurin, Angelika Münter,
 Christa Reicher, Klaus Tenfelde, Jochen Welt und Christoph Zöpel
angehörten.

Die bürgerschaftliche Initiative RuhrStadt wurde am 5. November 2008 in Gelsenkirchen gegründet. Sie erläutert mit dieser Denkschrift anhand ausgewählter Handlungsfelder ihre politischen Ziele:

  1. Wir fordern den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, so bald wie möglich
    ein RuhrStadt-Gesetz nach dem Vorbild des Aachen-Gesetzes zu verabschieden. Ziel und Zweck dieses Gesetzes ist es, die Selbstverantwortung und demokratisch legitimierte Handlungsfähigkeit in der Region für die Region herzustellen.
  2. Wir fordern die Landesregierung und die Repräsentanten der Ruhrgebietsstädte
    auf, bis zum Inkrafttreten eines RuhrStadt-Gesetzes die Kooperation und Koordination der kommunalen Gebietskörperschaften im Ruhrgebiet in jeder denkbaren Weise zu fördern.
  3. Wir fordern Landtag und Landesregierung auf, die politisch-administrative
    Gliederung des Landes der Wirklichkeit und damit den Erfordernissen
    der Gegenwart und Zukunft anzupassen.
  4. Wir fordern Bund und Land auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der
    RuhrStadt – wie die aller Gebietskörperschaften – auf Dauer sicherzustellen.


Der bürgerschaftlichen Initiative RuhrStadt geht es darum, Veränderungen herbeiführen, die dem Ruhrgebiet in Gestalt der RuhrStadt nach innen und außen Handlungsfähigkeit als urbane Metropole in Europa verleihen. Die Initiative ist mit keiner politischen Partei verbunden. Sie beabsichtigt vielmehr, in der Öffentlichkeit ein Meinungsklima zu fördern, das die politischen Akteure in Parlamenten und Administrationen veranlasst, RuhrStadt als eine Stadt der Städte durch gesetzgeberische Maßnahmen zu errichten.


Die Denkschrift erläutert in Grundzügen die historischen Ursachen der gegenwärtigen  Unfähigkeit der Stadtregion zum politischen Handeln. Sie belegt diese Handlungsunfähigkeit in zentralen politischen Bereichen und fordert Maßnahmen zur Verbesserung.

Übersicht:
I. Die politische Zersplitterung der Region.
II. Analyse: Zwangslagen und Handlungszwänge
III. Die Probleme der Gegenwart
1. Verkehr
2. Wirtschaftsförderung und Tourismus
3. Regionalplanung, regionale Kooperation und Freiraumschutz.
4. Städtebau
5. Medien
6. Bildung
7. Kultur
IV. Probleme der Finanzierung
V. Politische Ziele

I. Die politische Zersplitterung der Region
Das Ruhrgebiet war mit Ausnahme einer kurzen Periode während der napoleonischen
Besetzung bisher niemals eine politische Einheit. Seitdem historische Quellen
über territoriale Kämpfe zwischen Römern, dann Franken und Sachsen berichten,
durchquerte eine ungefähre – allerdings weder sichtbare, noch sonst wahrnehmbare
– Grenzlinie die Region in Nordwest-Südost-Richtung: Westlich dieser Linie haben
die Römer dauerhaft sichtbare und bis heute tradierte Zeichen ihrer Hochkultur hinterlassen.
Östlich dieser Linie war aus Römersicht „Barbarenland“. Die Hohenzollern
verfestigten diese Linie nach dem Ende der napoleonischen Besatzung zur Grenze
wischen zwei preußischen Provinzen, zur Grenze zwischen „Rheinländern“ und
„Westfalen“. Das war neu und historisch nicht legitimiert. Bis dahin war das Ruhrgebiet
ein Ort dynastischer und konfessioneller Vielfalt und Gegensätze gewesen: Das
Vest Recklinghausen hatte, wie Arnsberg, jahrhundertelang zu Kurköln gehört, Essen
wurde fast 1000 Jahre von Stiftsdamen regiert, Duisburg und vor allem Dortmund
legten Wert auf ihre Hansetradition und ihre frühe Reichsunmittelbarkeit. Weder
„Rheinländer“ noch „Westfalen“ hatten jemals eine eigene administrative, dynastische,
politische oder auch konfessionelle Identität gebildet. Erst als das Haus
Hohenzollern in der Folge des Wiener Kongresses Herr über ein großflächiges, zusammenhängendes
Territorium im Westen Deutschlands wurde, entstand eine
„rheinische“ bzw. „westfälische“ Identität als gedankliche Anstrengung der Elitendiskurse
in Anpassung an preußische Verwaltungsbedürfnisse.

Die beiden preußischen „Westprovinzen“ waren schwache administrative Gebilde.
Von wesentlich größerer Bedeutung war die – ebenfalls auf den Wiener Kongress
1815 folgende – Gestaltung der mittleren Verwaltungsebene innerhalb der „Provinzen“.
Bevor einige Jahrzehnte später das Ruhrgebiet als relativ homogener Wirtschaftsraum
kenntlich wurde, schufen die Hohenzollern die Regierungsbezirke
Arnsberg und Münster (in der Provinz Westfalen) und Düsseldorf (in der Rheinprovinz).
Die preußische Staatsregierung berücksichtigte in der Festlegung der Hauptorte
die vermeintlich gewachsenen dynastisch-administrativen Zentralitäten der vorhergehenden
Jahrhunderte. Den Regierungsbezirken kamen sehr erhebliche Befugnisse
etwa in der Polizeiverwaltung und Schulaufsicht, der Landschafts- und Verkehrsplanung
zu. Als Standortbildner zogen die Sitze der Regierungsbezirke weitere Be-
hörden an, darunter etwa die Justizverwaltung (Hamm erhielt das spätere Oberlandesgericht
als Kompensation für den Umstand, dass Arnsberg zum Sitz der Regierung
gewählt worden war) sowie vor allem die später ungemein wuchernden nachgeordneten
Behörden. Die „sekundäre“ Wirkung dieser Standortbildner dokumentierte
sich in der Standortwahl derjenigen Einrichtungen, die Wirtschaft und Gesellschaft
im Zuge ihrer Selbstorganisation während der Industrialisierung schufen: Industrieund
Handels-, Handwerks-, Rechtsanwalts- oder Ärztekammern; Dienstleistungen
(Banken, Versicherungen); Verbände und Vereine u. v. m. Außer im Falle Düsseldorfs
verloren die preußischen Verwaltungszentren im Verlauf der Industrialisierung
an wirtschaftlicher Bedeutung, während ihre administrative Bedeutung wuchs.

Bereits in den 1840er und 1850er Jahren wurde das Ruhrgebiet von Reisenden als
ein zusammenhängender Raum empfunden und beschrieben. Die Bezeichnung
„Ruhrgebiet“ findet sich nach heutiger Kenntnis erstmals im Jahre 1867. Bis weit in
das 20. Jahrhundert überwogen, wenn man das Ruhrgebiet meinte, Mischbezeichnungen
wie „Rheinisch-Westfälischer Industriebezirk“ (in Parallele zum oberschlesischen
oder saarländischen Industriebezirk). Die Besonderheit dieser Regionen lag,
wie sehr früh erkannt wurde, in ihren durch die Schwerindustrie erzeugten Sozialstrukturen
und Mischkulturen: Die teilweise neu gebildeten Industriestädte wuchsen
außerordentlich rasch. Sie formten relativ homogene, weit überwiegend von Zuwanderern
geprägte Netze von Bindungen und Beziehungen heraus. Die Standortwahl
der Industrieanlagen bestimmte das Landschaftsbild und die Siedlungsstrukturen.
Unübersehbar war bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, dass im heutigen
Ruhrgebiet eine völlig neue, auch neuartige Riesenstadt entstand. Die Zahl der
hier lebenden Menschen hat sich binnen eines Jahrhunderts (von 1810 bis 1910)
mehr als verzwanzigfacht, auf dann bereits mehr als zwei Millionen Menschen.
Für ein breiteres Publikum hörbar war vom „Ruhrgebiet“ erstmals die Rede, als politische
Ereignisse die Arbeiter der Großindustrie und damit die Bewohner des Ruhrgebiets
als historische Akteure in Erscheinung treten ließen: während weithin beachteter
Streiks schon in der Kaiserzeit, vor allem aber in den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen
der Jahre 1918-1920 sowie während der Ruhrbesetzung 1923.

Längst zuvor war jedoch, zumal von Seiten der Montanindustriellen, der inzwischen
entstandene administrative Kompetenzen-Wirrwar, erkennbar etwa im „Westfälischen
Ansiedlungsgesetz“ von 1876, mit Schärfe beklagt worden. Dabei be- und verhinder5
te die Herausbildung einer einheitlicheren Verwaltungsregion nicht nur die Gravitation
der bestehenden bürokratischen Instanzen, sondern auch der dezidierte politische
Wille der monarchischen Staatsregierung: Die längst bevölkerungsreichste
Stadtregion Preußens und Deutschlands erhielt keine Garnisonen und Universitäten,
und die Stadtbildung wurde verzögert, weil man der kommunalen Selbstverwaltung
misstraute, wenn Arbeiter Mehrheiten bilden könnten. Von Essen und Dortmund
ausgehende Bestrebungen zur Einrichtung akademischer Bildungsstätten stießen bis
in die Frühzeit der Bundesrepublik ins Leere. Die Aufrechterhaltung dieser Politik ist
durch den Umstand erleichtert worden, dass sich sämtliche Städte der Industrieregion
während eines Jahrhunderts (von etwa 1870 bis in die 1970er Jahre) in einem
durchgreifenden Prozess territorialer Arrondierung durch Eingemeindungen befanden.

In mehreren „Eingemeindungswellen“ sogen die Hellwegstädte, aber auch Gelsenkirchen
und Herne, die als „Kirchdörfer“ und Arbeiterkolonien entstandenen Umlandgemeinden
an sich. Im Zuge einer umfassenden Gebietsreform verschwanden auf
diese Weise gegen Ende der 1920er Jahre die meisten der bisherigen Landkreise;
die Städte waren zu kreisfreien Großstädten geworden, und es entstand eine neue
Konstellation:
Sehr wohl hatten die großen Städte, als durch die kommunalen Leistungsverwaltungen
gemeinsame Problemlagen (Ver- und Entsorgung, Stadthygiene, Stadtplanung
u. v. a.) erkannt wurden, Initiativen zur interstädtischen Kooperation ergriffen. Die
Emschergenossenschaft und der Lippeverband, aber auch erste Initiativen zu einer
gemeinschaftlichen Raumplanung bis hin zur Erschließung der Region durch eine
Schnellbahn, wurden schon vor 1914 in den städtischen Verwaltungen entwickelt. Mit
ihnen gewannen kommunale Zweckverbände als eigenes administratives Format
Gestalt. Dennoch ging die Bildung des „Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk“ im
Jahre 1920 maßgeblich auf unternehmerische Initiative, wenn auch auf der Grundlage
bereits entwickelter Pläne, zurück. Dieser Verband plante fortan, mit weit reichenden
Folgen, die binnenregionale Erschließung. Mit ihm traten die Einzelinteressen
der Städte und die Gesamtinteressen der Region in eine latente Spannung, die sich
schon vor 1914 in einem eigenartigen, nur scheinbar historisch begründeten Konkurrenzverhältnis
zwischen Essen und Dortmund als den Leitstädten der Region manifestiert
hatte. Nachdem nun, in den 1920er Jahren, wegen der Auflösung der Landkreise
die Städte unmittelbare, einander berührend Nachbarn geworden waren, bün
delte sich ihr Eigeninteresse in der Regel in der noch anhaltenden Eingemeindungsdebatte.
Die Städte wuchsen weiter. Ihre politische, marktwirtschaftliche und urbankulturelle
Zentralität geriet in Konflikt mit derjenigen der Nachbarstadt. Nur die Rand und
Flügelstädte verfügten noch über ein wenigstens „halbes“ Hinterland.
In dieser Konstellation befinden sich die Ruhrstädte noch heute. Sie wird durch die
Schwerkraft und orientierende Wirkung der administrativen Instanzen alltäglich erneuert.

Deshalb blieb die große „Ruhrstadt-Debatte“, die in den 1920er Jahren in der
Publizistik, in den Stadträten und Parlamenten mit einem Höhepunkt während der
preußischen Landtags-Debatten 1928/29 geführt wurde, ohne Wirkung. In dieser
Debatte waren verschiedene organisatorische Lösungen vorgeschlagen worden, gestützt
durch eine breit gestreute öffentliche Auseinandersetzung. Letztere versiegte
während der Zeit der NS-Diktatur, aber die Städtekonkurrenz hielt an, eingefärbt nun
durch die Terrainkämpfe nationalsozialistischer Gauleiter, die eifersüchtig Einflussgewinne
der jeweiligen Nachbarn möglichst zu verhindern suchten.

Mit der Bildung des Bindestrich-Landes Nordrhein-Westfalen änderte sich diese Konfiguration,
aber ohne dass die Grundprobleme der Verwaltungsgliederung und der
Städtekonkurrenz überzeugenden Lösungen zugeführt worden wären. Die englische
Besatzungsmacht hatte, von Arrondierungen (Lippe etc.) und grundsätzlichen Entscheidungen
(Auflösung Preußens, Abtrennung des Südteils der Rheinprovinz) abgesehen,
die „mittleren Verwaltungsbezirke“ auch hinsichtlich ihrer administrativen
Kompetenzen im Kern unberührt gelassen. In der Bindestrich-Qualität lebte deshalb
der „provinzielle Dualismus“ fort, der schon in der Weimarer Republik zeitweilig separatistische
Züge angenommen hatte. Die damit „politisch“ gewordene Konkurrenz der
Provinzen sollte im neuen Bundesland durch Bildung von Landschaftsverbänden,
einer für Deutschland einzigartigen Einrichtung, eingehegt werden. Das Problem der
„Landeseinheit nach innen“ hat in der Folgezeit alle Landesregierungen beschäftigt
und wiederholt zu Memoranden und wissenschaftlichen Expertisen schon unter den
Ministerpräsidenten Arnold und Meyers sowie erneut unter Ministerpräsident Kühn
(im Zuge der kommunalen Gebietsreform der 1970er Jahre) veranlasst. Insbesondere
wurden, auch durch den Siedlungsverband bzw. (ab 1979) Kommunalverband
Ruhrgebiet, Verwaltungsstrukturreformen angeregt, in deren Vollzug die Forderung
nach einem eigenen Regierungsbezirk Ruhr immer wieder erhoben worden ist. Solche
Pläne erwiesen sich als nicht mehrheitsfähig. Etwa hat Ministerpräsident Johan7
nes Rau der Identitätsfindung des Landes NRW stets deutlich Vorrang vor der Herausbildung
regionaler Identitäten gegeben.
Die Debatte über eine NRW-weite Verwaltungsstrukturreform einerseits und über die
allseits verspürte dringende Notwendigkeit urban-administrativer Kooperation und
Koordination im Ruhrgebiet ist nie versiegt und hat in den 1990er Jahren auch vor
dem Hintergrund der Stimmungslagen in der Bevölkerung neue Fahrt gewonnen. Sie
figuriert in der Region unter dem Leitbegriff „Ruhrstadt“.

II. Analyse: Zwangslagen und Handlungszwänge
Das Ruhrgebiet, ein nach Prägung, Dimensionen und Überlebenskraft auch innerhalb
der „westlichen“ Industriegesellschaften einzigartiger Wirtschaftsraum, verdankt
sein Zustandekommen als Region einzig der Entstehung und Dominanz mächtiger
Montanstrukturen (Bergbau und Stahl) in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis
um 1960. Im Vergleich mit den strukturähnlichen Wirtschaftsräumen Englands,
Frankreichs, Belgiens und der USA (sowie bedingt der Niederlande und Spaniens),
die mit dem Niedergang der Montangewerbe dieselben Anpassungszwänge erlitten,
hat sich das Ruhrgebiet weit besser als andere behauptet. Das oft zu hörende Argument,
mit der Schrumpfung der Montanindustrie werde sich auch der Wirtschaftsraum
auflösen, erscheint absurd: Zum einen verbinden sich nach wie vor mit den
Bergbau- und Stahlgewerben in der Region bedeutende Fertigungszweige. Sie ist,
zweitens, über die historische Nebenprodukte-Gewinnung aus Kohle längst zu einem
bedeutsamen Standort der Chemieindustrie geworden und steht auch durch die nicht
zufällig in der Region angesiedelten, großen Energieversorgungs-Unternehmen am
Beginn einer Wertschöpfungskette von immenser Bedeutung für die gesamte deutsche
Volkswirtschaft. Das Argument unterschätzt, drittens, die sehr erheblichen, in
der Region selbst – bei einer Einwohnerzahl von mehr als fünf Millionen Menschen –
durch ihre Bedarfe an Konsum, Bautätigkeit, Dienstleistungen etc. generierten Wertschöpfungen.
Es wird darin, viertens, in „amerikanisierter“ Argumentation unterstellt,
dass mit der Wirtschaftskraft das Existenzrecht entfalle. Das ist eine „wachstumsorientierte“
Gedankenführung, mit der außer Betracht bleibt, dass bestehende Bevölkerungen
in langfristig gebauten Umwelten und investierten Engagements Werterhaltung
und -mehrung anstreben. Fünftens ist, nicht zuletzt in der Folge der Gründung
zahlreicher Hochschulen und sie umgebender Forschungsinstitute, im Ruhrgebiet
eine neue bürgerliche Mittelschicht gewachsen, die hier ihre Heimat sieht und eine
zunehmende Diversifizierung der Wirtschaft bewirkt oder stärkt.

Die Gewinnung regionaler Identität ist ein langwieriger Prozess. Im Ruhrgebiet begegnet
uns das Paradox, dass nach Handlungseinheit strebende Stimmungslagen
stark geworden sind, als und nachdem die an sich einheitsbegründende Schwerindustrie
an Bedeutung verlor. Diese Paradoxie erwuchs aus der historischen Schwäche
des montanregionalen Bürgertums. Es sind allseits bürgerliche Schichten, die ein
Bedürfnis nach räumlicher und urbaner Identität entfalten und die Einrichtungen solcher
Identität (Historische Vereine, Museen etc.) schaffen. Gerade wegen der spezifischen
sozialen Strukturen der Montanindustrie und wegen der Herkunft ihrer Beschäftigten,
schließlich wegen des besonders raschen historischen Wachstums der
Städte, blieb das Bürgertum einstweilen von geringer Bedeutung, und es agierte zu
großen Teilen im Einflussfeld der Schwerindustrie. Die zahllosen Migranten, aus denen
sich die Bevölkerung der riesigen Industriestädte bald zu mehr als vier Fünfteln
rekrutierte, entfalteten in der Zuwanderergeneration und derjenigen ihrer Kinder
kaum ein Bedürfnis nach regionaler Identität im neuen Daseinsraum. Sie orientierten
sich am Hergebrachten, an heimatlicher Erinnerung und konfessioneller Zugehörigkeit
oder an neuen, klassentypischen Aktionsmustern. Erst der Strukturwandel seit
den 1960er Jahren hat neben einem „autochthonen“ Bildungs- ein neues Aufstiegsbürgertum
geschaffen, das bestrebt ist, seine Aktionsräume regional zu konturieren.
Es sind diese stets ansässigen Mittel- bzw. Bildungsschichten, die sich in der Forderung
nach regionaler Identität vereinigen. Im Sinne gesellschaftlicher Inklusion ist
dieser Prozess durch das relative Versiegen deutschsprachiger Zuwanderung seit
1961 (DDR-Flüchtlinge) bzw. seit der Mitte der 1990er Jahre (Spätaussiedler) ebenso
wie durch die neuen fremdethnischen Zuwanderungen, die in den Übergangsgenerationen
eigene, herkunfts- und konfessionsbezogene Identitäten pflegen, beschleunigt
worden.

Die leidvolle Städtekonkurrenz in der Region ist, wie angedeutet, zum einen auf die
ursprüngliche montanwirtschaftliche Raumerschließung und zum anderen auf das
konkurrierende Zentralitätsbestreben der Städte zurück zu führen. Sie wird nachdrücklich
durch den hohen Rang des Kommunalverfassungsrechts im deutschen
Rechtsdenken gestützt und kräftigt sich durch stete Erinnerung an die nicht bezweifelbaren
Erfolge der kommunalen Leistungsverwaltung sowie an den Legitimationsverlust
während der nationalsozialistischen Diktatur (Gleichschaltung). Sie färbt sich
ein durch die Zugehörigkeit zu den Landschaftsverbänden und die auch hierdurch
und durch das Ausbleiben politischen Handels in Richtung der Schaffung einer regionalen
Einheit bedingte Polarität der Leitstädte Essen und Dortmund. Die Möglichkeit
der Koordination interstädtischen Handelns durch kommunale Zweckverbände
hat nur dort zum Erfolg geführt, wo, wie bei den Wasserverbänden, eklatante Versorgungsmängel
unter Gefahren für die Stadthygiene oder, wie im Jahre 1920, umfassende
anderweitige Probleme (Wohnungsmangel) drohten. Die Erfolge des Siedlungsverbandes
in der Regionalplanung ließen die sich weiterhin arrondierenden
Städte unberührt. Ihr Egoismus ruhte und ruht in ihrer einzig handlungsleitenden
Bürgernähe. Das an sich sehr hochrangige Ziel kommunaler Handlungsautonomie
missrät aber zum Fetisch, wenn fundamentale Bürgerinteressen nicht erkannt, geschweige
denn, befriedigt werden.

Bis heute hat die nordrhein-westfälische Staatsregierung, gleich welcher politischen
Couleur, nicht die Kraft und den Mut gefunden, eine neue Einheit des Landes in einer
Verwaltungsstrukturreform zu begründen. Dies scheiterte noch in jeder Initiative an
der Schwerkraft gewachsener, bürokratisch gestützter Strukturen sowie an der „Drittelproblematik“,
in der die jeweils landesweit vorhandenen Mehrheiten dann parteiübergreifend
konterkariert wurden, wenn regionalpolitische Interessen der beiden
Provinzialverbände zur Disposition standen: Die Mandatsträger jeder der zwei Teilregionen
des Landes handelten im vermuteten Interesse ihrer Wähler, und die Mandatsträger
aus dem Ruhrgebiet blieben zerstritten. Das schwächte ihre regionale
Führungskraft. Die Einheit des Landes wurde bisher verschenkt. Sie ließe sich durch
eine die Bipolarität der „Landschaften“ überwindende administrative Dreiteilung in
neu definierten Kompetenzfeldern neu begründen.

Das historische Unikat der Landschaftsverbände beruht auf einer einschlägigen
Gesetzgebung. Die beiden Verbände haben im Wesentlichen Aufgaben des sozialpolitischen
Ausgleichs zwischen hoch und niedrig belasteten Gebietskörperschaften
sowie weitgehend selbst gesetzte Aufgaben der Kulturpflege. Beide Bereiche ließen
sich, wie das in allen anderen Bundesländern üblich ist, ganz unproblematisch sol10
chen Regionalverbänden zuordnen, die die gewachsenen Identitäten der Landesteile
besser spiegeln als die seit bald zwei Jahrhunderten beinahe unveränderte administrative
Kultur der Mittelinstanzen. Die Funktionen und die Personalstärke der Landschaftsverbände
haben überdies, in den dadurch privilegierten Sitzstädten, zu einer
künstlich gesteigerten Zentralität geführt. Die beachtliche Kulturpflege der Landschaftsverbände
trägt, insofern sie eine überholte Territorialität praktiziert, affirmativen
und für die Erhaltung einer schimärischen Identität instrumentellen Charakter.

Mehr als veraltet, geradezu erstarrt, erscheinen zudem die Grundlagen der Entscheidungsbildung
in den Landschaftsverbänden, in deren Versammlungen unter Parteieneinfluss
kommunale Mandatsträger delegiert werden, die für diese Aufgabe nur
über eine mittelbare Legitimation verfügen und deren Interesse einem Ausgleich zwischen
Aufwand (Umlagekosten) und Erfolg (jeweils erreichbare Leistungen für die
eigene Kommune) zugewandt bleibt.

Die fehlende Anerkennung und organisatorische Darstellung tatsächlicher regionalpolitischer
Problemlagen, Stimmungen und Identitäten durch eine sachlich, kulturell
und emotional angemessene Raumbildung trägt, neben außerordentlichen Belastungen
durch den industriewirtschaftlichen Wandel, wesentlich zur Strukturschwäche
des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen bei. Aus der Sicht des Ruhrgebiets beruht
diese Schwäche „extern“ auf raumpolitischer Reformunfähigkeit (bei gelegentlichen
Kleinkorrekturen: Straßenbau, Schulaufsicht, Polizei) und „intern“ auf der selbst gemachten
Städtekonkurrenz im Ballungsraum Ruhr. Auf beiden, rechtlich und politisch
einander berührenden Gebieten sind grundsätzliche Reformschritte lange überfällig.
Nachdem sich die Landesverwaltung einem solchen Reformstreben zumeist widersetzt
hat und eine landesweite parteienübergreifende Reformkonstellation, in der
regionalpolitische Interessen gehegt würden, nicht zu erwarten steht, ist es die ernste
Aufgabe der Bürger des Ruhrgebiets, diese Reformziele beherzt selbst zu vertreten –
die reformwilligen Kräfte in allen demokratischen Parteien mitnehmend und unterstützend.

III. Die Probleme der Gegenwart
1. Verkehr

„Um die zunehmenden Mobilitätsanforderungen der Wirtschaft und Bevölkerung der
Metropole Ruhr langfristig zu sichern und die Position der Region als führenden Logistikstandort
in Europa zu festigen, ist eine Optimierung der bestehenden Verkehrsnetze
unabdingbar. […] Die Zukunft der Region hängt in hohem Maße davon ab,
dass die Realisierungszeiträume der geplanten Maßnahmen verkürzt werden“ (J.
Schönharting et al.). Dem steht die Zersplitterung der Verwaltungs- und Planungszuständigkeiten
im Ruhrgebiet und um das Ruhrgebiet ebenso entgegen wie die fehlende
Wahrnehmung des Ruhrgebiets als EIN Verkehrsraum.

Schon das Ruhrgebiet allein, insbesondere aber in Kombination mit dem Raum
Köln/Bonn/Düsseldorf, ist der mit Abstand verkehrsreichste Ballungsraum Deutschlands.
Allen vorliegenden Prognosen zufolge wird der Verkehr in den nächsten Jahrzehnten
noch erheblich zunehmen – trotz eines erwarteten Bevölkerungsrückgangs.
Das gilt für den Personen- wie auch für den Güterverkehr, für den Binnen-, den interregionalen
wie den europäischen Transitverkehr.

Die im Ruhrgebiet vorhandene Verkehrsinfrastruktur ist mit schweren Mängeln behaftet.
Es gibt, soweit erkennbar, keine nennenswerten Planungen, die Leistungsfähigkeit
der Verkehrswege im Ruhrgebiet und im Raum Rhein/Ruhr so auszubauen, dass
die für 2030 oder 2050 zu erwartenden Verkehrsaufkommen bewältigt werden können.
Die Bahnhöfe und das Fernbahn-Schienennetz der Region befinden sich vielfach
in einem verwahrlosten Zustand, weil die kommunalen Handlungsträger je einzeln
mit der Deutschen Bahn über überfällige Modernisierungen verhandeln, statt
das Gesamtinteresse der Region zu bündeln. Jenseits der Bundesfernstraßen sind
die kommunalen Straßensysteme, vergleicht man sie mit den großzügigen Erschließungen
selbst entlegener ländlicher Regionen in anderen Landesteilen, auch wegen
der miserablen Lage der kommunalen Haushalte schlicht verkommen.

Die bisherige Verkehrspolitik hat nirgends dazu beigetragen, die „Zukunft der Region“
zu sichern. Es gibt keine staatliche Instanz, deren Aufgabe es wäre, ein den gegen12
wärtigen und zukünftig zu erwartenden Verkehrströmen im Ruhrgebiet angemessenes
Verkehrssystem zu entwickeln und zu pflegen. Die RuhrStadt bedarf deshalb
einer auf die Region bezogenen Verkehrsplanung und eines Programms für notwendige
Investitionen mit dem Ziel des Ausbaus und Betriebs von Straßen, Schienenund
Wasserwegen sowie Flughäfen. Es gilt, Verkehr ganzheitlich zu sehen und
ganzheitlich zu planen. Nur dann lässt sich „überflüssiger“ Verkehr vermeiden –
durch kluge Siedlungsplanung, Verkürzung von Wegen, Förderung innerstädtischen
und arbeitsplatznahen Wohnens. Ein konsequenter Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) entlastet die Straßen von Individualverkehr. Taktungen des
ÖPNV haben deshalb unmittelbar Auswirkungen auf die Frequentierung von Straßen.

Die Gewissheit, Menschen und Güter rasch, preiswert und zu verlässlichen Zeiten
transportieren zu können, war schon immer ein Standortvorteil. Das gilt heute und in
aller Zukunft umso mehr, weil die Globalisierung des Waren- und Personenverkehrs
alle Verkehrsströme anschwellen lässt und weil die „elektronische Revolution“ neue
Formen der Arbeitsteilung und damit der Dezentralisierung von Arbeit ermöglicht und
erzwingt.

Dabei verfügt das Ruhrgebiet wegen seiner geografischen Lage über immense
Standortvorteile im zunehmenden Wettbewerb der Regionen:
• Das Ruhrgebiet ist schon heute nach dem Großraum Paris und dem Großraum
London und neben dem Großraum Madrid der bevölkerungsreichste und damit
konsumkräftigste Ballungsraum in der Europäischen Union. Das allein macht
das Ruhrgebiet als Standort und Markt interessant.
• Das Ruhrgebiet liegt im Schnittpunkt der beiden von Planern identifizierten
Kernräume Europas: jenes Großraums, der Paris über die Beneluxländer und
Norddeutschland mit Berlin und Warschau verbindet (von Planern gern als
„Gelbe Banane“ dargestellt), wie auch des Großraums, der von Südengland
über Rhein/Main und Südwestdeutschland bis Norditalien reicht („Blaue Banane“
genannt).
• Das Ruhrgebiet verfügt über ein dichtes Autobahn-, Schienen- und Wasserstraßennetz
und ist darüber mit allen Räumen Europas verbunden. Randstad,
Brüssel/Antwerpen und Rhein/Main sind von hier aus jeweils in wenigen Stunden
zu erreichen.

Im Einzelnen:
Das Ruhrgebiet ist traditionell eine Hochburg des Schienengüterverkehrs. 19,2 Prozent
des Gesamtgüterverkehrs werden hier über die Schiene transportiert. Im Großraum
Paris sind es nur 4,5 Prozent, in Berlin-Brandenburg zehn Prozent, im Großraum
London gar nur 2,5 Prozent. Dieser Standortvorteil ist zu nutzen. Voraussetzung
ist eine kluge und konsequente Pflege und Weiterentwicklung des Schienennetzes.
Davon ist bisher nicht die Rede. Statt neue Trassen zu bauen (Beispiel „Eiserner
Rhein“) wurden vorhandene Trassen vernachlässigt oder ganz aufgegeben
Das Ruhrgebiet hat Europas größten Binnenhafen (Duisburg), Europas größten Kanalhafen
(Dortmund) und Europas dichtestes Hafen- und Kanalnetz (272 km ausgebaute
Wasserstraßen). Entsprechend groß mit 16,5 Prozent ist bereits heute der Anteil
der über Wasser transportierten Güter am Gesamtgüterverkehr. Der Anteil liegt in
Paris bei nur Prozent, London: 6,5 Prozent, Berlin-Brandenburg: 2,5 Prozent. In Zeiten
wachsender Sorgfalt im Umgang mit Energie- und anderen Ressourcen wird
Wasserwegen eine wieder wachsende Bedeutung zukommen. Abgesehen davon ist
Wohnen und Freizeit am Wasser von dauerhafter Attraktivität. Die Pflege und Weiterentwicklung
dieses Netzes findet bei weitem nicht die politische und öffentliche
Aufmerksamkeit, die sie verdiente.

Dank der Aktivitäten des KVR/RVR, in letzter Zeit auch der Emschergenossenschaft,
verfügt das Ruhrgebiet heute über ein hoch attraktives Radwegenetz. In dieser Hinsicht
ist es schon RuhrStadt geworden. Ein großer Teil des im Montanzeitalter geschaffenen
dichten Schienennetzes wurde im Zuge des „Strukturwandels“ aufgegeben.
Viele Gleise wurden zu Radwegen umgebaut. Auch das ist ein Standortvorteil in
Zeiten, in denen Radfahren und Rad-Touristik Generationen übergreifende „Mega-
Trends“ sind. Mit der Entwicklung der E-Bikes wird sich dieser Trend noch verstärken.
Das Fahrrad wird als Verkehrsmittel auch zur Überwindung mittellanger Strecken
zunehmend attraktiv.
Mit fünf Millionen Einwohnern und Tausenden von international operierenden Unternehmen
ist das Ruhrgebiet auf eine Anbindung an das internationale Luftverkehrsnetz
angewiesen. Diese Anbindung ist vorhanden, aber unzureichend. Zwar ist der
Flughafen Düsseldorf „eigentlich“ der Flughafen des Ruhrgebiets. Aus dem Ruhrgebiet
bezieht er den Großteil seiner Passagiere. Früher trug er denn auch treffender
den Namen „Rhein/Ruhr“. Im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft ist das Ruhrgebiet
aber nicht vertreten. – Der Mangel an Flugverbindungen ist ein großer und klarer
Standortnachteil des Ruhrgebiets. Im Großraum Paris gibt es drei Groß-Flughäfen,
im Großraum London sechs. Der Rhein/Main-Raum hat mit Fraport, München mit
dem Franz-Josef-Strauß-Airport, Amsterdam mit Schiphol internationale, expansiv
operierende Flughäfen. Berlin wird demnächst gleichziehen. Im Ruhrgebiet herrscht
Stillstand. Darüber kann sich nur freuen, wer es nicht für wichtig hält, dass global operierende
Unternehmen das Ruhrgebiet als Standort in Erwägung ziehen. Und wer
es nicht für wichtig hält, internationale Kongresse, wissenschaftliche Tagungen und
sportliche Turniere bis hin zu Olympischen Spielen ins Ruhrgebiet zu holen. Bei der
Standortauswahl für solche Ereignisse ist der Mangel an internationalen Flugverbindungen
ein Grund zum Ausschluss oft schon in der ersten Runde.

Ein weiterer großer und selbst verschuldeter Standortnachteil des Ruhrgebiets ist
das unzulängliche Angebot des ÖPNV in den Dimensionen eines metropolitanen
Verkehrssystems. Dieser Ausbau war vor Jahrzehnten geplant, ist aber wegen der
Zersplitterung der administrativen und planerischen Zuständigkeiten und wegen kommunaler
Eifersüchteleien, die von wechselnden Landesregierungen jedenfalls nicht
unterbunden worden sind, ins Stocken geraten.

Die Deutsche Bahn tut wenig bis nichts zum Ausbau und für die nachhaltige Pflege
der S-Bahn-Verbindungen im Ruhrgebiet. Der vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(VRR) koordinierte ÖPNV wird von 25 Verkehrsunternehmen betrieben, von denen
15 im Ruhrgebiet ansässig sind. Der VRR bedient eine Gesamtfläche von 5.027 qkm,
die 16 kreisfreie Städte und fünf Kreise mit ca. 7,2 Mio. Einwohnern umfasst: das
Ruhrgebiet und seine Peripherie. Elf Stadtbahn-, 21 Straßenbahn-, 25 Schnellbusund
über 700 Stadt- und Regionalbuslinien erschließen das VRR-Gebiet. Das klingt
kolossal und führt, örtlich begrenzt, zu durchaus guten Angeboten, wird dem möglichen
Verkehrsaufkommen des Ballungsraums im Ganzen aber nicht annähernd gerecht.
Der Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehrsaufkommen (Personenverkehr) beträgt
im Ruhrgebiet nur elf, in Berlin/Brandenburg dagegen 25, im Großraum Wien
sogar über 30 Prozent. Die im Zuständigkeitsbereich des VRR gelegenen Stadtbahnund
Straßenbahnsysteme sind fast ausschließlich um innerstädtischen Verkehr, also
letztlich um Stadtteilverkehre, bemüht. An den Stadtgrenzen, die für Bürger kaum je
wahrnehmbar sind, endet ihre Zuständigkeit. Nach der Aufgabe der von Anfang an
umstrittenen Transrapid-Pläne („Metrorapid“) könnte der Anstoß der Landesregie15
rung zur Errichtung eines Rhein-Ruhr-Express Früchte tragen, aber die einschlägigen
Planungen kommen anscheinend nicht recht voran, vermutlich auch, weil sich im
Ruhrgebiet niemand berufen sieht, diese und weitere Planungen mit Energie zu
betreiben.

Die Folgen sind oftmals abstrus. Viele Ziele innerhalb des Ruhrgebiets sind von anderen
Städten der Region mit Mitteln des ÖPNV nicht innerhalb vernünftiger Fahrzeiten
zu erreichen. Es fehlt an aufeinander abgestimmten Fahrplänen und kundenfreundlichen
Taktungen zumal in der Koordination des West-Ost-Verkehrs mit dem
Nord-Süd-Verkehr. Es geschieht wenig, Selten-Nutzern eine Schneise in den
Dschungel hoch differenzierter und unterschiedlichster Tarife zu schlagen. Viele
Bahnhöfe, Haltestellen und Züge befinden sich in einem Zustand, der nicht geeignet
ist, Pkw-Fahrer zum Wechsel in den ÖPNV zu ermutigen.

Angesichts der genannten Schwächen des ÖPNV wäre zu erwarten, dass die Fahrpreise
im VRR-Gebiet erheblich unter denen in anderen Metropolen, etwa Hamburg,
Berlin oder Wien, lägen. Das Gegenteil ist der Fall. In Berlin fährt der ÖPNV-Kunde
für kaum mehr als zwei Euro kreuz und quer durch die gesamte Metropole, im Ruhrgebiet
kommt er für dasselbe Geld knapp von Herne nach Bochum-Mitte. An dieser
Stelle entpuppt sich der Zustand des ÖPNV an Rhein und Ruhr nicht nur als gravierender
Standortnachteil gegenüber Berlin oder Hamburg, sondern auch als zutiefst
unsozial.

Dabei hat sich dort, wo der Aufbruch der 1960er und 1970er Jahre zu einem die
Stadtgrenzen ignorierenden Ausbau von ÖPNV-Strecken geführt hat und wo interkommunale
Kooperationen institutionalisiert worden sind, der ÖPNV erfolgreich als
attraktive Alternative zum Auto etabliert, etwa im Einzugsbereich der U-Bahnlinie 35
zwischen dem Herner Norden und der Ruhr-Universität Bochum. An solchen Strecken
– ruhrstädtischen Inseln im Ruhr-Gebiet – ist zu besichtigen, wie ein metropolitanes
ÖPNV-Netz für RuhrStadt aussehen würde und wie attraktiv es wäre. Ein Netz,
analog zu denen der „Wiener Linien“ oder der Verkehrsbetriebe Berlin-Brandenburg,
geplant und koordiniert von einer Zentrale. Einer Zentrale, die dafür zu sorgen hätte,
dass die vom Verkehrsgipfel Ruhr 2009 gesteckten Ziele „10-10-60“ erreicht würden:
an jedem Ort in der RuhrStadt binnen maximal zehn Minuten Zugang zum ÖPNV zu
haben, binnen maximal zehn Minuten transportiert zu werden und binnen maximal
sechzig Minuten jedes Ziel zu erreichen.

Erste, relativ leicht vorzunehmende Schritte
zur Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels wären:
– Verkürzung der Taktfolgen auf städteübergreifenden Verbindungen
– Verlängerung und Modernisierung der S-Bahn-Züge
– Einführung eines 5-Minuten-Taktes auf den zentralen Ost-West und Nord-
Süd-Verbindungen
– Bau einer zusätzlichen Bahntrasse von Köln nach Dortmund
– Vereinheitlichung und Vereinfachung des Tarifsystems

Angesichts der Schwäche des ÖPNV nimmt es nicht Wunder, dass die Kfz-Dichte im
Ruhrgebiet erheblich höher als in London, Paris und Berlin ist. Daraus folgen vermeidbare
Umweltbelastungen und Dauerstaus. Zu visionären Lösungen hat sich
bisher niemand bereit gefunden – man denke nur an den Flickenteppich, mit dem
entfernte Instanzen die Region zwecks Einschränkung der Feinstaub-Belastungen
bedacht haben. Es wundert nicht, dass die an der Entwicklung des Elektromobils
maßgeblich beteiligten, großen Unternehmen nicht etwa das Ruhrgebiet zur Versuchsregion
erkoren haben, auch wenn dessen Einwohner- und Verkehrsdichte dies
unbedingt nahe legen müsste: Es gibt keinen Ansprechpartner, mit dem sich solche
Pläne realisieren ließen.

2. Wirtschaftsförderung und Tourismus
Es ist lange her, dass sich Wirtschaftsförderung im Ruhrgebiet aus nur einer Quelle
nährte: aus den Interessen der immer mächtigeren Montanindustrie, bis hin zu jenem
runden Dutzend Großunternehmern und Managern, die in einer von Geheimnissen
umwitterten „Ruhrlade“ während der Weimarer Republik gegenseitig ihre Interessensphären
auch in politischer Hinsicht abgrenzten. Sie waren es, die bis 1918 generell
und auch danach durch viele Abhängigkeiten in den Stadtparlamenten das Heft in
Händen hielten. Sie kauften einen riesigen Grundbesitz zusammen. Sie dominierten
die großen deutschen Wirtschaftsverbände bis in die Zeit des „Dritten Reichs“. Sie

besetzten die Führungspositionen in den Industrie- und Handelskammern. Sie bekämpften,
um Herrschaft zu sichern, auf vielfältige Weise die Ansiedlung anderer
Industrien in der schwerindustriellen Ballungsregion.
Und sie hinterließen, als sie, nach Hitler, abtraten oder wegen der Montankrise an
Einfluss einbüßten, ein Machtvakuum sonder Gleichen. Das ist weder historisch noch
systematisch zu bedauern, denn die politische Macht der Schwerindustrie hatte sich
allzu oft fatal ausgewirkt, und ihr behindernder Einfluss auf die regionale Entwicklung
ließ im Strukturwandel zunächst nur langsam nach. Fatal an diesem Vakuum ist,
dass bis heute daraus keine Konsequenzen gezogen worden sind. Die Verbände
und Kammern der Wirtschaft (und übrigens auch der meisten Gewerkschaften) existieren
in derjenigen regionalen Zuständigkeit fort, in der sie einstmals geschaffen
worden sind. Das bescheidene Pflänzchen der Kooperation zwischen den Industrieund
Handelskammern der Stadtregion ist noch nicht sichtbar erbüht: Zu mächtig sind
die Kammern in ihren unmittelbaren Einzugsbereichen, zu eng sind sie dabei mit
ihren jeweiligen Stadtführungen, gleich welcher politischen Couleur, verquickt – und
wieder spielt die Konkurrenz von Essen und Dortmund, des Rheinlands und Westfalens
eine wichtige Rolle; Münster hat sich in fernen Zeiten Recklinghausen gesichert.

Eine autonome Unternehmerhaltung, in der sich die wirtschaftlichen Interessen der
gesamten Stadtregion vertreten sähen, ist nirgends zu erkennen
Ebenso wenig lassen die Regierungspräsidenten erkennen, dass sie das Gesamtinteresse
der Region im Auge hätten. So feiert man das städtische Glück, wenn denn
einmal die Ansiedlung eines Unternehmens hier und eben nicht in der Nachbarstadt
gelang.

Mit der Umgestaltung des Kommunalverbands Ruhrgebiet zum Regionalverband
Ruhr im Jahre 2004 erhielt dieser als neue Aufgaben die regionale Wirtschaftsförderung
und die regionale Tourismusförderung. Im Einzelnen geht es um „regionale
Wirtschaftsförderung und regionales Standortmarketing einschließlich der Entwicklung
und Vermarktung von Gewerbeflächen von regionaler Bedeutung sowie die regionale
Tourismusförderung für das Verbandsgebiet.“

Die Zuweisung dieser neuen Aufgaben war zweifellos ein bedeutender Schritt nach
vorn. In der Folgezeit bildete der RVR eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft metropoleruhr
GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der RVR ist. Die Ruhr Tourismus
GmbH war bereits 1998 ohne rechtliche Grundlage gebildet worden. Ihr gehören als
Minderheitsgesellschafter einige wichtige Veranstalter an.

Also scheint alles in Ordnung zu sein. Wozu braucht man die RuhrStadt?
Beide Organisationen mühen sich redlich, wobei ihre schwierige Finanzierung es ihnen
entscheidend erschwert, ein Optimum an Wirtschaftsförderung zu erreichen. Es
zeigt sich, dass ohne regelmäßige, jährlich wiederkehrende Schlüsselzuweisungen
des Landes an den RVR alle konkreten Projekte und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
von besonderen Zweckzuweisungen oder sonstigen Projektfinanzierungen
abhängig sind, so dass ihre Nachhaltigkeit nicht gesichert werden kann. Erwartungsgemäß
beteiligt sich die regionale Wirtschaft nicht nennenswert an einer auf die Gesamtregion
bezogenen Wirtschaftsförderung. Sie ist allenfalls bestrebt, deren jeweilige
Aktivitäten, soweit tunlich, für Branchen- und Marktinteressen zu nutzen.
Gerade mit Blick auf diese Interessen ist anderes noch wichtiger.

Wirtschaftsförderung ist auch eine stark nach außen gerichtete Aufgabe. Für die Akzeptanz,
für die Bedeutung eines Standorts, spielt es eine wesentliche Rolle, ob dieser
eine Weltstadt ist oder ob es sich um eine im Ausland ziemlich unbekannte Stadt
handelt, selbst wenn sie 600 000 Einwohner zählt, heiße sie nun Dortmund oder
Essen, Duisburg oder Bochum – von den anderen Städten ganz zu schweigen. Gerade
weil es um die Vermarktung des Ruhrgebiets als Ganzes geht, kommt es darauf
an, dass dafür ein Repräsentant erkennbar wird, der legitimiert ist, für das Ganze zu
stehen. Wir brauchen also gerade für die Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der
Standortvermarktung den Ersten Bürgermeister der RuhrStadt, der qua Amt bekannt
macht, dass der Standort an sich bereits einen Markt von mehr als 5 Mio. Einwohnern
bietet.

Es ist sicher ein Fortschritt, dass die Städte des Ruhrgebiets heute nicht mehr einzeln
auf den großen Immobilienmessen mipim und Expo Real auftreten, sondern unter
dem Dach der Wirtschaftsförderung metropoleruhr. Sobald jedoch ein Investor
konkrete Gespräche führen will, muss er letztlich doch mit den einzelnen Städten
verhandeln. Für ihn zerfällt die Metropole in ihre Einzelteile und damit in die Unsichtbarkeit.
Das hängt auch mit der Tatsache zusammen, dass die Wirtschaftsförderung
metropoleruhr nicht von sich aus über freie Flächen verfügen kann.

Das Ruhrgebiet ist nicht gesegnet mit Einrichtungen des Bundes, der Europäischen
Union, der UNO und ihrer Unterorganisationen. Es gibt hier als Bundeseinrichtungen
nur die DASA (Deutsche Arbeitschutzausstellung) und die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn-See (wo sollte diese als ehemalige Knappschaft auch sonst
angesiedelt sein?) mit der Minijobzentrale. Für alle anderen genannten Organisationen
ist Fehlanzeige zu vermelden. Weder die Europäische Union, noch die UNO,
noch die UNESCO oder eine andere der vielen Unterorganisationen der UNO, mit
denen sich Bonn nach der deutsch-deutschen Vereinigung reich segnen durfte, ist
hier vertreten. Mit solchen Einrichtungen verbinden sich stets ziemlich zahlreiche,
krisensichere und qualifizierte Arbeitsplätze, gerade auch für Frauen, und solche Arbeitsplätze
benötigt das Ruhrgebiet dringend. Die größte Stadt Deutschlands hat geradezu
Anspruch auf solche Einrichtungen. Ein Erster Bürgermeister dieser Stadt
hätte ein ganz anderes Gewicht als die Oberbürgermeister der jeweiligen Einzelstädte
bei der Durchsetzung solcher Forderungen.

Die sekundäre Wirkung solcher Entscheidungen ist kaum zu überschätzen. Als primäre
Standortbildner ziehen sie andere Institutionen und Verbände nach sich. Dass
man sich auf einen längeren Zeitraum einstellen muss, weil nicht ständig neue Einrichtungen
geschaffen werden oder Sitzverlagerungen stattfinden, sollte uns nicht
davon abhalten, notwendige, als richtig erkannte Forderungen zu erheben und Konsequenzen
zu ziehen.

In ihren nach innen gerichteten Aktivitäten sieht sich die regionale Wirtschaftsförderung
des RVR heute einem Wildwuchs gewachsener Aktivitäten der elf kreisfreien
Städte, vier Kreise, sechs Industrie- und Handelskammern und zwei Handwerkskammern
gegenüber, den zu ordnen, zu strukturieren und neu auszurichten angesichts
dieser Vielzahl von handelnden Institutionen fast unmöglich ist. So gibt es im
Bereich der Gründerunterstützung, der Gründerfinanzierung und der Förderung der
Businessplanerstellung nahezu unüberschaubare, weitgehend unkoordinierte Ansätze,
während z. B. in Bayern, das auf diesem Gebiet besonders erfolgreich ist, für
Nord- und Südbayern im wesentlichen eine Organisation für diese Aufgabe steht.
Ähnlich liegen die Dinge im Bereich der Kompetenzfeldpolitik, wo oft mehrere Städte
und Kammern das Gleiche tun, ohne sich abzustimmen. Zurzeit werden fünf Kompetenzfelder
von der Wirtschaftsförderung metropoleruhr (wmf) für das Ruhrgebiet identifiziert:
Energie, Logistik, Chemie, Gesundheitswirtschaft, Querschnittstechnologien.

25 Netzwerke kümmern sich um solche Kompetenzfelder, allerdings nicht nur um
diese fünf, und manche der fünf Kompetenzfelder sind ohne Netzwerk. Die meisten
Netzwerke stehen mehr oder weniger unverbunden neben der wmf, nur im Bereich
der Gesundheitswirtschaft ist die wmf an der Netzwerkorganisation MedEcon Ruhr
beteiligt. Unter diesen Umständen ist es vielleicht noch möglich, operationalisierbare
Ziele für die Kompetenzfelder zu entwickeln, nicht aber, deren Zielerreichung zu beeinflussen
und zu messen.

Besonders schmerzlich ist es, dass die wmf nicht über Ansiedlungsflächen verfügt,
die sie selbst bereitstellen kann. Ansiedlungswillige Investoren kann sie nur an die
einzelnen Städte weiterreichen, ein Verfahren, das eine wirksame Wirtschaftsförderung
erheblich erschwert.

Die Verbandsstruktur des RVR stößt auf all diesen Feldern an ihre Grenzen. Die
Wirtschaftsförderung einer RuhrStadt könnte viel leichter den vorhandenen Wildwuchs
beseitigen, Überschneidungen bereinigen und Lücken ausgleichen. Durch
eine bessere Finanzierung ihrer eigenen Arbeit könnte sie ihre Stärke viel besser
ausspielen. Mit der Kraft der RuhrStadt im Hintergrund wäre ihre Autorität gegenüber
anderen Akteuren größer. Ein wichtiges Instrument wäre, dass sie öffentliche Mittel
gebündelt und gezielt zum Einsatz bringen könnte. Eine stringente Wirtschaftsförderungspolitik
für RuhrStadt würde die Akteure der anderen Wirtschaftsorganisationen
dazu veranlassen, die Koordination ihrer Arbeit zu verstärken und auf Dauer neue
strukturelle Überlegungen anzustellen.

Überaus dringend erscheint außerdem eine Fokussierung und Neuordnung der regionalen
Aktivitäten auf dem Gebiet des Tourismus. Das Ziel solcher Maßnahmen ist
dreifach: Es geht um eine eigene Imagebildung, welche die Besonderheiten der Region
wirkungsvoll stilisiert; es geht um koordinierende „Begradigung“ und Effizienzsteigerung
der stets zuerst um das Wohl „ihrer“ Stadt bemühten, zahlreichen Pressestellen,
und es geht um Steigerung der Umsätze einer für RuhrStadt noch ganz jungen
Branche.

Im Tourismus zerfällt die „Destination“ Ruhrgebiet zurzeit in 53 Einzeldestinationen,
wie sich an der Website der Ruhrtourismus GmbH ablesen lässt. Die Metapher
„RuhrStadt“ vereinfacht sowohl für die Reiseanbieter, als auch für die Ruhrtourismus
GmbH, die Markendestination Ruhrgebiet ungemein und ermöglicht ihre Auskleidung
durch einen leicht transportierbaren Mythos: den der großindustriellen Vergangen21
heit. Auch ließen sich die wesentlichen „Events“ des Städtetourismus weitaus besser
bündeln und die besten „Highlights“ zu einem Paket schnüren.

Städtetourismus boomt weltweit. Das Ruhrgebiet profitiert aber von diesem Mega-
Trend bislang nur minimal. In den Prospekten deutscher Reiseveranstalter findet das
Ruhrgebiet allenfalls am Rande Erwähnung. Ausländische Reiseveranstalter sind
höchstens im Zusammenhang mit der Werbung für das Kulturhauptstadtjahr auf „The
Ruhr“ aufmerksam geworden.

Tourismus schafft und sichert nicht nur Arbeitsplätze in den besuchten Städten und
Regionen. Wer als Tourist das Ruhrgebiet besucht, kann anschließend daheim – im
Freundeskreis, am Arbeitsplatz – vom Wandel einer verschmutzten, fast lebensfeindlichen
Industrieregion zu einer einzigartigen, auf eigenartige Weise faszinierenden
Städtelandschaft berichten. Tourismusförderung ist Standortmarketing.

Wer das Ruhrgebiet bereist, sei es als Besucher von Sport- oder Kulturveranstaltungen,
als Rad-Tourist, als Wanderer oder auf den Wasserwegen, kann dank der Fortschritte
in Umweltschutz und Städtebau, dank der Restaurierung und Öffnung alter
Industrieanlagen und dank der Schaffung von Wegenetzen wie der Route der Industriekultur
das Ruhrgebiet als eine weithin grüne Stadt der Städte erfahren. Oftmals tut
er das zu seiner eigenen Überraschung. Solche Überraschung ist der Tatsache geschuldet,
dass der vollzogene Wandel des Ruhrgebiets vom Industriegebiet zur Stadt
bisher sehr unvollkommen kommuniziert worden und auf keiner Landkarte verzeichnet
ist. Die mit der Verbreitung dieser Botschaft beauftrage RTG (Ruhr Touristik
GmbH) leidet als Ableger des Regionalverbandes Ruhr unter den dem RVR und seinem
Vorgänger, dem KVR, auferlegten Beschränkungen. Den einzelnen Städten im
Verbandsgebiet fehlen die Kompetenzen und der Auftrag, das neue Bild vom Ruhrgebiet
in der Tourismusbranche nachhaltig bekannt zu machen. So heißt es in einem
aktuellen Gutachten externer Berater für die Formulierung einer „Kulturmetropolenstrategie“
des Ruhrgebiets in Verlängerung der Kulturhauptstadtaktivitäten:
„Mit dem RVR verfügt die Metropolregion bereits über eine gemeinsame Organisation. Diese
verfügt derzeit aber nicht über eine Ausstattung, welche die Umsetzung einer Kulturmetropolenstrategie
managen könnte. Etwas zugespitzt könnte man sagen, dass kaum Strukturen und kaum
Mittel für die Umsetzung der geplanten Metropolenstrategie zur Verfügung stehen. […] Ohne derartige
Koordinations- und Entwicklungsstrukturen ist eine Kulturmetropole bzw. eine strategisch koordinierte
Entwicklung der kulturellen Metropolregion Ruhr aber nicht realisierbar.“

Dass selbst große Chancen ungenutzt bleiben, hat die Fußballweltmeisterschaft
2006 bewiesen. Ins Ruhrgebiet kamen aus diesem Anlass Tausende von Reportern
und Kamerateams, Zehntausende von Fans aus aller Welt. Sie sahen hier nicht
Deutschlands größte Stadt, eine einzigartige Stadt der Städte, sondern die Stadien in
Gelsenkirchen-Buer und Dortmund – inmitten eines unübersichtlichen, namen- und
scheinbar konturlosen Meers aus Häusern, Straßen und Gleisen. Statt ein zentrales
RuhrStadt-Fan-Fest organisiert zu bekommen, das sich Fernsehsendern als Alternative
zu Berlin und München angeboten hätte – „So feiern die Deutschen!“ -, verliefen
sich die Fans orientierungslos zwischen Schalke und Hörde.

Ähnliches gilt für die Besucher von Groß-Ereignissen wie der Love Parade oder Marathonläufen.
Einzelne mittelgroße Städte sind mit der Organisation und Vermarktung
metropolitaner Groß-Ereignisse strukturell überfordert und kapitulieren leicht vor Riesen-
Aufgaben. RuhrStadt hingegen bietet sich als Spielstätte für Großereignisse nahezu
jeder Art an: schon aufgrund ihrer Bevölkerungszahl, der zentralen Lage in
Westeuropa, der insgesamt brauchbaren Infrastruktur. Ruhr-Gebiet kann seine
Chancen nicht nutzen. RuhrStadt könnte es.
Es ist der Mythos der Region, der die Menschen bezaubert. Eine überkommene
Weisheit der Tourismus-Branche lautet: Man sieht nur, was man weiß. Der Tourist in
Oberbayern wird beglückt, weil ihm widerfährt, was er erwartet hatte und längst
wusste, bestärkt von einer erprobten, smarten Tourismuswerbung. – Die Bilder, die
der Ruhrtourist mitbringt, sind dagegen immer noch vertraute Bilder von Schornsteinen,
„Schimanski“-Idyllen und Schmutz. Eine gekonnte Tourismuswerbung knüpft an
vorhandene Bilder und Vorurteile an, nimmt sie auf und wandelt negative Klischees
hin zum Mythos vormaliger Größe und Romantik. Solche Werbung hat eine „Meistererzählung“
über die Besuchsregion bereit zu halten und auf einfache Weise zu vermitteln
– und zwar für alle, über die Gesamtregion. Darin ließen sich gerade die „romantischen“
Bilder vom Pütt – von der „Bude anne Ecke“, vom Wohnen in der Gartenstadtsiedlung
und im Schatten des Förderturms, von der Bolzplatz-Arena-
Connection, vereinen mit der Gewissheit, hier gut unterhalten und bestens ernährt zu
werden.
Um die Chancen des Tourismus zu nutzen, muss die ruhrstädtische Tourismus-
Werbung die Story vom Aufstieg einer neuen Stadt, Deutschlands größter Stadt, aus
den Ruinen des Montanzeitalters erzählen. Alle Zutaten, die vonnöten sind, daraus
eine Erfolgsgeschichte werden zu lassen, sind vorhanden. Was fehlt, ist der „Mann
hinterm Tresen“, der die Botschaft erzählt – das Gesicht der RuhrStadt, DIE zentrale,
starke Stelle für die Selbstdarstellung und Werbung nach außen.

3. Regionalplanung, regionale Kooperation und Freiraumschutz
Das Ruhrgebiet war nach Berlin die zweite Region in Deutschland, die über eine Regionalplanung
sowie die dafür notwendigen regionalen Organisationsstrukturen verfügte.
Bereits 1920 wurde der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) als gesetzlich
verfasste Körperschaft gegründet. Er ergänzte die Planungshoheit der Kommunen
durch Planungen und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Neben der Sicherung
von Grünflächen und der Verkehrsplanung oblag dem SVR nach der Verbandsordnung
auch die „Förderung der Siedlungstätigkeit“ für das gesamte Ruhrgebiet.
Die einheitliche Regionalplanung für das Ruhrgebiet hatte aber nur bis zur nordrhein-
westfälischen Gebiets- und Funktionalreform Bestand. Im Jahr 1975 verlor der
SVR die Zuständigkeit für die Regionalplanung an die Bezirksregierungen und die
neu eingerichteten Bezirksplanungsräte (seit 2001: Regionalräte). Dies wurde von
Seiten des Landes mit einer nicht weiter vertretbaren „verwaltungsorganisatorischen
Isolierung“ des SVR begründet. Einen Regierungsbezirk für das Ruhrgebiet einzurichten,
hatte der Landtag bereits 1959 abgelehnt.

Die Regionalplanung für das Ruhrgebiet war seit dieser Reform auf die drei Regierungsbezirke
Arnsberg, Düsseldorf und Münster aufgeteilt, die sowohl Teile des
Ruhrgebiets als auch weit darüber hinausgehende Landesteile umfassen. Die Regionalplanungsregionen
in Nordrhein-Westfalen stellten damit keine siedlungsstrukturell
homogenen Planungsräume dar, sondern orientieren sich an den historischen
Verwaltungsräumen aus der vorindustriellen Zeit. Der SVR wurde 1979 umstrukturiert
und in Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) umbenannt. Seine Aufgaben beschränkten
sich fortan auf Dienstleistungsfunktionen für die Mitgliedskommunen sowie
fallweise zu vereinbarende Sonderaufgaben (z.B. die Freizeit- und Erholungsplanung
und das Regionalmarketing).

Die Forderungen nach einer Rückübertragung der Regionalplanung auf den KVR
sind in den folgenden Jahrzehnten nie verebbt. Zu ersten Veränderungen kam es
aber erst durch das 2004 beschlossene Artikelgesetz zur Stärkung der regionalen
und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-
Westfalen (RVRG), indem einerseits die Umwandlung des KVR in den Regionalverband
Ruhr (RVR) sowie andererseits die Integration des Instruments des Regionalen
Flächennutzungsplans, zunächst beschränkt auf fünf Jahre (Evaluierungsklausel)
und auf das Verbandsgebiet des RVR, in das Landesplanungsgesetz geregelt
wurde.

Mit der Umwandlung des KVR in den RVR bekam der Verband neue Pflichtaufgaben
wie die regionale Wirtschaftsförderung und das regionale Standortmarketing und
durfte freiwillige Aufgaben mit regionaler Bedeutung übernehmen (z. B. die Trägerschaft
regionaler Kultur- und Sportereignisse). Wichtigste neue Pflichtaufgabe war
die Erstellung von Masterplänen. Der Bereich der Raumplanung wird durch den seit
2004 vom RVR erarbeiteten Masterplan „Raum- und Siedlungsstruktur“ abgedeckt.
Dieser ist zwar als Planungs- und Entwicklungskonzept für das Verbandsgebiet im
Sinne von Zielen für die regionale Entwicklung bei der Aufstellung von Bauleitplänen
der Verbandsgemeinden in der Abwägung „zu berücksichtigen“ (§ 6 RVRG), hat aber
überwiegend analytischen Charakter. Der neue Masterplan liegt bisher als Entwurf
für das nördliche Verbandsgebiet als einen von drei Teilabschnitten vor. Inzwischen
erscheint es unwahrscheinlich, dass – nach der Übertragung der Regionalplanung
auf den RVR im Herbst 2009 (siehe unten) – dieser Masterplan noch abgeschlossen
werden wird. Vielmehr sind die bisher erstellten analytischen Grundlagen nunmehr
als Vorarbeiten für den seit 2009 zu erstellenden Regionalplan Ruhr anzusehen. In
organisatorischer Hinsicht wurde der Verband durch das RVRG dagegen eher geschwächt,
da es den Mitgliedern erstmals die Möglichkeit eröffnete, aus dem Verband
auszutreten. Dies stand im Jahr 2008 in Hagen und im Kreis Wesel zur Debatte.
Beide Kommunen haben sich gegen einen Austritt aus dem RVR entschieden.

Daneben ermöglichte diese Reform es den Ruhrgebietskommunen, Regionale Flächennutzungspläne
(RFNP) auf der Grundlage der §§ 25-27 des Landesplanungsgesetzes
(LPlG) aufzustellen, die sowohl die Flächennutzungspläne der Kommunen wie
die Regionalpläne ersetzen. Auf dieser Grundlage haben Ende 2005 sechs kreisfreie
Städte im Kernruhrgebiet (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der
Ruhr und Oberhausen), die zuvor schon in der Städteregion Ruhr zusammengearbeitet
haben (siehe unten) und die an der Schnittstelle der drei Regierungsbezirke liegen,
eine Planungsgemeinschaft gegründet, um gemeinsam einen RFNP aufzustel25
len. Die Aufstellungsbeschlüsse der Räte der sechs Städte wurden im Sommer 2009
gefasst. Der Plan ist inzwischen mit kleineren Auflagen durch die Landesplanungsbehörde
genehmigt worden. Da das Instrument des RFNP im Landesplanungsgesetz
aber über eine Experimentierklausel zunächst auf fünf Jahre begrenzt wurde und die
Landesregierung nicht beabsichtigt, das Instrument dauerhaft in das LPlG zu übernehmen,
wird der RFNP für das mittlere Ruhrgebiet eine Sonderrolle im nordrheinwestfälischen
Planungssystem einnehmen. Das novellierte LPlG, das Ende 2009
verabschiedet werden soll, wird voraussichtlich eine Übergangsregelung zum RFNP
enthalten, die eine Integration dieses Plans in die Regionalplanung, die seit Ende
Oktober 2009 wieder beim RVR liegt, regelt. Der RFNP dürfte deshalb nur als eine
Übergangsregelung anzusehen sein. Ungeachtet dessen zeigt die gemeinsame Aufstellung
des RFNP, dass die Bereitschaft und Fähigkeit der Städte im mittleren Ruhrgebiet,
regionale Belange in den Blick zu nehmen, über rein informelle Kooperationen
hinaus geht.

Nach dem Regierungswechsel beschloss der Landtag im Jahr 2007, mit dem Tag der
Bekanntmachung der Ergebnisse der Kommunalwahl 2009 dem RVR für sein Verbandsgebiet
die Zuständigkeit für die Regionalplanung zurück zu übertragen. Der
RVR ist also als staatliche Behörde nunmehr wieder die zuständige Regionalplanungsbehörde.
Regionaler Planungsträger des Gebietes ist die Verbandsversammlung
des RVR. Sie nimmt die Aufgaben des Regionalrates nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes
und anderer Landesgesetze wahr. Mit der Regionalplanung
erhält der RVR auch die Beratungskompetenz für strukturwirksame Förderprogramme
des Landes. Mit dieser Entscheidung habe sich der Gesetzgeber klar „für die Eigenständigkeit
dieser Region als Ganzes“ ausgesprochen, so die zuständige Landesministerin
Thoben, und weiter: „Ich bin davon überzeugt, dass der Planungsraum
Ruhrgebiet nach mehr als 30 Jahren Fremdbestimmtheit diese Aufgabe erfolgreich
und eigenverantwortlich wahrnehmen wird. Damit wird die Region einen wesentlichen
Beitrag in eigener Verantwortung für einen erfolgreichen Strukturwandel an der
Ruhr leisten.“

Neben dieser formalrechtlichen Innovation ist im Ruhrgebiet in den letzten Jahren
eine Vielzahl an informellen regionalen Kooperationen entstanden, die den Willen der
Ruhrgebietskommunen zur Zusammenarbeit demonstrieren Das Spektrum dieser
Kooperationen reicht von Regionalen Einzelhandelskonzepten über Kooperationen,
die auf Tourismusförderung und den Städtebau ausgerichtet sind (Initiativen „Das
Ruhrtal“ und „FlussStadtLand“), bis hin zu Multithemenkooperationen wie der „Städteregion
Ruhr 2030“. Der räumliche Bezugsraum ist allerdings nur in einzelnen Fällen
das gesamte Ruhrgebiet (in den Grenzen des RVR), sondern erweist sich als variabel
im Hinblick auf den jeweiligen Kooperationszweck. Mittlerweile weist das Ruhrgebiet,
dem über Jahrzehnte kommunales Kirchturmdenken nachgesagt wurde, die
dichteste, aber damit auch unübersichtliche und vielgestaltige Regionalisierung- und
Kooperationslandschaft innerhalb Nordrhein-Westfalen auf. Die stärksten Entwicklungsimpulse
für das Ruhrgebiet als Ganzes gehen dabei derzeit insbesondere von
drei Kooperationen aus:
• der Städteregion Ruhr,
• der Durchführung des Kulturhauptstadtjahres 2010
• sowie den Kooperationen im Zuge des Emscher-Umbaus auf der Grundlage
der Masterpläne „Emscher Landschaftspark“ des RVR und „Emscher Zukunft“
der Emschergenossenschaft

Exemplarisch für diese informellen regionalen Kooperationen wird im Folgenden die
„Städteregion Ruhr“ beschrieben. Die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen,
Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben zusammen mit
der Fakultät Raumplanung der Universität Dortmund am Ideenwettbewerb „Stadt
2030“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung teilgenommen. Unter dem
Leitbild „Kooperation und Eigensinn“ wurden langfristige Zukunftsbilder für die Städteregion
Ruhr und Spielregeln für die Umsetzung kooperativer Leitprojekte entwickelt.

Nach Abschluss des Forschungsvorhabens haben die beteiligten Städte in einem
„Stadtregionalen Kontrakt“ vereinbart, ihre Zusammenarbeit auch ohne wissenschaftliche
Begleitung in einem regelgeleiteten Projektverbund weiterzuführen. Dieser
wurde im Sommer 2003 von den Räten der acht beteiligten Städte geschlossen.
Er dient als politische Grundlage für die Fortsetzung der Kooperation und bekräftigt
die gemeinsamen Ziele. Im Jahr 2007 sind die übrigen kreisfreien Städte des Ruhrgebietes
(Bottrop, Hagen und Hamm) der Städteregion Ruhr beigetreten. Die Ergebnisse
der Zusammenarbeit im Rahmen der Städteregion Ruhr sind mittlerweile vielfältig:
Zentrales Planungs- und Kommunikationsinstrument der Städte ist der „Masterplan
Ruhr“. Dieses, erstmals 2006 als Broschüre veröffentlichte, informelle Instrument
stellt die Potenziale der Region in den Themenfeldern Wohnen, Städtebau und
Stadtentwicklung sowie Region am Wasser heraus und benennt Handlungsfelder
und Entwicklungsziele. Der Masterplan Ruhr soll als Zielvereinbarung und Orientierungsrahmen
für zukünftige Entscheidungen dienen und wird von den Beteiligten als
Prozess angesehen, der sich „stetig weiterentwickelt und fortgeschrieben wird“. Mittlerweile
wurde die Masterplanbroschüre auf Grundlage dieses Prozesses überarbeitet
und erweitert. Darüber hinaus ist die Erstellung des RFNP für die Kernzone des
Ruhrgebietes ebenso Ergebnis der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen der
Städteregion Ruhr wie die Etablierung einer regionalen Wohnungsmarktbeobachtung.
Eine wesentliche Aufgabe sowohl der formellen Regionalplanung wie auch Zielsetzung
einer Reihe von informellen Kooperationen im Ruhrgebiet ist der Schutz und
die Entwicklung von Freiräumen. Bereits in den 1920er Jahren oblag dem SVR der
Schutz überörtlich bedeutsamer Freiraume, die durch die im Zuge der Industrialisierung
rasant ansteigenden Bevölkerungszahlen und die hohe Bevölkerungsdichte in
der Region gefährdet waren. Und wenn auch der SVR 1975 die Regionalplanungskompetenz
verlor, so blieb der gesetzliche Auftrag zur Sicherung und Entwicklung
der überörtlich bedeutsamen Freiräume dem SVR und seinen Rechtsnachfolgern
immer erhalten. Umgesetzt wird das regionale Freiraumsystem einerseits durch den
Ankauf von Flächen (sog. Verbandsgrünflächen) und andererseits durch eine kooperative
Freiraumplanung, die seit der IBA Emscher Park über das Instrument des Masterplan
„Emscher Landschaftspark“ erfolgt. Der Emscher Landschaftspark soll bis
2020 die sieben in Nord-Süd-Richtung durch das Ruhrgebiet verlaufenden regionalen
Grünzüge, die ihre Ursprünge bereits in der Freiraumplanung des SVR in den
1920er Jahren haben, durch entlang der zu renaturierenden Emscher in Ost-West-
Richtung verlaufende Freiräume verbinden. An der Umsetzung sind neben dem RVR
die Ruhrgebietskommunen, die Bezirksregierungen und die Emschergenossenschaft
beteiligt.

Die Sicherung der Freiräume und die Regionalplanung waren von Beginn an zwei
wesentliche Aufgaben des SVR. Während erstere auf gesetzlicher Grundlage kontinuierlich
und sehr erfolgreich von diesem und seinen Nachfolgeverbänden fortgeführt
wurde, war das Ruhrgebiet seit 1975 kein einheitlicher Regionalplanungsraum mehr
und wurde, in mehrere Teile zergliedert, von außen beplant. Dies hatte zur Folge,
dass die Belange des Ruhrgebietes als einem funktional verflochtenen Wirtschaftsund
Lebensraum, der sowohl von den Bewohnern wie auch in der Außenwahrnehmung
als eine Region gesehen wird, häufig nicht im Zentrum des Interesses der Re28
gionalplanung standen und benachbarte Kommunen ungleich behandelt wurden, indem
z. B. Bedarfe an zusätzlichen Flächen für Gewerbe und Wohnen von den Regionalplanungsbehörden
nach unterschiedlichen Maßstäben berechnet wurden.

Die Rückübertragung der Regionalplanungskompetenz auf den RVR im Oktober
2009 trug daher zum Zusammenhalt und der Entwicklung des Ruhrgebietes bei und
verbessert die Voraussetzungen dafür, die spezifischen Potentiale des Ruhrgebietes
zu nutzen, aber auch, um die Herausforderungen, die in der Region zu bewältigen
sind, anzugehen. Sie ist als ein erster Schritt im Hinblick auf eine Einheit der Ruhr-
Stadt zu werten. Ähnliches gilt für die Vielzahl der regionalen Kooperationen im
Ruhrgebiet, die in den letzten Jahren entstanden sind und die in dieser Vielfalt und
Qualität vor wenigen Jahren kaum jemand erwartet hätte.

Aus Sicht der Regionalplanung und des Freiraumschutzes ist die Entwicklung der
Ruhrgebietsstädte zur Metropole RuhrStadt also durchaus vorangeschritten. Dennoch
ist nicht davon auszugehen, dass mit der Rückübertragung der Regionalplanungskompetenz
auf den RVR auf einen Schlag alle Probleme der regionalen Zusammenarbeit
gelöst wurden. Welche Entwicklungsimpulse für das Ruhrgebiet hiervon
tatsächlich ausgehen werden, kann aus heutiger Sicht noch nicht beurteilt werden
und bleibt daher abzuwarten.

Mit Blick auf die Entwicklung des Ruhrgebietes zur RuhrStadt ist von der neuen Regionalplanung
und den Ruhrgebietskommunen zu fordern:
• Die RuhrStadt kann sich nur zu einer international wettbewerbsfähigen Metropole
entwickeln, wenn die Ruhrgebietsstädte bereit sind, zusammenzuarbeiten.
Allein verfügen auch Dortmund oder Essen als größte Ruhrgebietsstädte
nicht über genug Wirtschaftskraft, um international wahrgenommen zu werden.
Die formelle Regionalplanung kann zwar einen Beitrag zur Entwicklung
der Region leisten, indem sie z.B. Flächenausweisungen regional koordiniert,
entscheidend ist aber der Wille der Städte, gemeinsam zu handeln. Gegen die
kommunalen Eigeninteressen können sich von der Regionalplanung artikulierte
regionale Interessen nur eingeschränkt durchsetzen.

• Die vielfältigen Verflechtungen innerhalb des Ruhrgebietes, aber auch die
Herausforderungen, die in der Region zu bewältigen sind, erfordern neben einer
formellen Regionalplanung auch weiterhin auf Eigeninitiative der Kommu29
nen beruhende informelle Kooperationen, wie sie sich in den letzten Jahren zu
den unterschiedlichsten Themen im Ruhrgebiet etabliert haben. Die Vielzahl
der regionalen Kooperationen in der Region führt aber auch zu einer gewissen
Unübersichtlichkeit und damit zu einem erhöhten Koordinierungsbedarf. Eine
selbstgesetzte Aufgabe der Regionalplanung sollte es daher sein, zur Transparenz
beizutragen und Synergien zwischen den verschiedenen Kooperationen
aufzeigen.
• Im Hinblick auf die Inhalte einer Regionalplanung im Ruhrgebiet sind vor allem
zwei Aspekte von zentralem Interesse: Die Regionalplanung dient zum einen
im Wesentlichen der Steuerung der Flächenentwicklung und damit von Nutzungen
im Raum. In einer dichtbesiedelten Region mit einem erheblichen Potenzial
an Brachflächen sowie gegenwärtig stagnierenden bis rückläufigen
Bedarfen (insbesondere an Wohnraum) sollte diese so ausgestaltet sein, dass
sie weitgehend ohne die Inanspruchnahme weiterer Freiräume für Siedlungszwecke
auskommt und dennoch nachfrageorientiert auf die Standortbedürfnisse
von Wirtschaft und Bevölkerung eingeht. Zum anderen sollte vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels der Aspekt der Daseinsvorsorge
auf der regionalen Ebene vorausschauend koordiniert werden, um die Lebensqualität
in der Region zu sichern, da bereits heute absehbar ist, dass auf
Dauer nicht jede Infrastruktureinrichtung wie Schulen oder Schwimmbäder in
jedem Stadtteil weiterfinanziert werden kann. Dies erfordert ein regional abgestimmtes
Handeln statt ruinös endender Konkurrenz.
• Seit Oktober 2009 ist das Ruhrgebiet zwar wieder ein Planungsraum, der Regionalplan
für das Ruhrgebiet wird sich aber vorerst weiterhin aus den überwiegend
erst vor wenigen Jahren aufgestellten Teilabschnitten für das Ruhrgebiet
der Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und
Münster sowie dem RFNP für das mittlere Ruhrgebiet zusammensetzen. Insbesondere
Raumnutzungskonflikte an den „Nähten“ dieser vier Pläne sollten
schnellstmöglich aufgespürt und gelöst werden. Der neue Regionalplan für
das Ruhrgebiet sollte aber nicht überhastet aus den vier bestehenden Teilen
zusammengestückelt werden, sondern als gänzlich neuer Plan erarbeitet werden,
der die originären Potenziale und Bedürfnisse der Metropole RuhrStadt in
den Mittelpunkt stellt.

4. Städtebau
In zahlreichen europäischen Großstädten und Agglomerationen lassen sich gegenwärtig
zwei Prozesse beobachten, die auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen:
Reurbanisierung und Regionalisierung. Innenstädte und innenstadtnahe Stadtquartiere
werden attraktiver; gerade für Menschen, die die Vorzüge des städtischen
Lebens (womöglich wieder neu) entdecken. Diese Rückbesinnung auf die Kernstädte
als Wohnstandorte hat vielerlei Gründe; sie ist jedoch insbesondere gekoppelt an
Veränderungen in der Arbeitswelt bzw. den Trend, Wohnen und Arbeiten sehr viel
effektiver miteinander verbinden zu müssen, als dies ein Leben in den suburbanen
Ballungsrandzonen in den meisten Fällen erlaubt. Hier sind gut organisierte, mit vielfältigen
Funktionen ausgestattete Stadtviertel klar im Vorteil. Gleichzeitig findet eine
weitere Regionalisierung des Städtischen statt: Dies meint nicht nur die erweiterten
Aktionsräume der in den verschiedenen Städten einer Region lebenden Bewohner,
sondern auch die Entwicklung von neuen, nutzungsgemischten Standorten abseits
der alten Stadtkerne. Dies können Hochschulstandorte sein, die mit neuen Nutzungen
angereichert werden (Wohnen, Arbeiten, Freizeit), alte Industrieareale, die sich
zu Kultur- und Kreativquartieren entwickeln, oder auch die erste Generation der Einkaufszentren
außerhalb der Kernstädte, die – wenn sie mit dem öffentlichen Nahverkehr
gut erreichbar sind – nun beispielsweise mit Sport-, Kultur- oder Bildungseinrichtungen
„urbanisiert“ werden. Die raumstrukturellen Konsequenzen beider Trends,
Reurbanisierung und Regionalisierung, sind, sollten sie sich durchsetzen, absehbar:
eine stärkere Fokussierung auf alte und neue Kerne innerhalb der Städteregionen,
verbunden mit der Aufgabe, diese Kerne möglichst effizient miteinander zu vernetzen.

Der gegenwärtig intensiv geführte Diskurs über „Low Carbon Cities“, also die Frage
nach der künftigen Entwicklung von Städten unter den Bedingungen des Klimawandels
und der absehbar zur Neige gehenden fossilen Ressourcen, wirft konkrete Fragen
künftigen Städtebaus und künftiger Stadtgestaltung auf, die bislang nur teilweise
beantwortet werden können. Städtebau für das postfossile Zeitalter baut jedoch auf
einigen bereits bekannten Prinzipien nachhaltiger Stadtentwicklung auf: Nachhaltige
Städte müssen einerseits robust, andererseits möglichst flexibel sein, um auf verän31
derte Nachfragestrukturen, Renditezyklen und Mobilitätserfordernisse reagieren zu
können. Dichte, Mischung und Kleinteiligkeit sind die bewährten Leitbilder eines ressourcenschonenden
Städtebaus, die im Maßstab des Quartiers, womöglich auch im
Maßstab der einzelnen Stadt nach wie vor gültig sein werden. Offen sind jedoch andere
Aspekte: Wie sieht eine intelligente und leistungsfähige Stadttechnik für die
postfossile Stadt aus? Oder, mit Blick auf Stadtästhetik: Welche neuen Materialien
für das Bauen in der Stadt – und damit auch welche neuen Materialästhetiken – werden
entwickelt und anschließend in das Stadtbild integriert werden?

Kaum weniger intensiv als die Debatte um „Green Cities“ ist der Diskurs um „Creative
Cities“: Weil Bildung, Wissen und Kultur als wesentliche Innovationspotenziale einer
Stadt anerkannt werden und die Kreativwirtschaft gerade in ökonomisch erfolgreichen
Städten einen immer wichtigeren Stellenwert einnimmt, sucht eine immer größer
werdende Anzahl von Städten nach Wegen, um die bestmöglichen Bedingungen
zur Förderung von lokalen Kreativ- und Wissensökonomien zu schaffen. Die Städte
lassen sich von der Maxime leiten, dass jene Städte oder Stadtquartiere, in denen
Wissenserwerb und Wissensvermehrung besonders gut gelingen, künftig auch besonders
attraktiv sein werden. Dies meint nicht nur die Ansiedlung von Forschungsund
Hochschuleinrichtungen oder die Etablierung von Kreativquartieren, sondern die
ganze Breite von Bildungseinrichtungen bis hin zu den Schulen, um die herum so
genannte Bildungslandschaften als neue Zentren des Stadtteillebens erprobt werden.
Noch ist es sicherlich zu früh, von einem grundlegenden Leitbild-Wandel, etwa von
der Stadt der Industriegesellschaft zur Stadt der Wissensgesellschaft, zu sprechen,
aber die Anzeichen für einen möglichen Paradigmenwechsel sind unübersehbar.

Derartige Trends bzw. Herausforderungen, wie sie mehr oder weniger für alle Städte
und Städteregionen in Nord- und Westeuropa gelten, sind in zahlreichen Städten jedoch
mit Prozessen verbunden, die als „Schrumpfung“ wahrgenommen werden:
Rückgang und Alterung der Bevölkerung, nachhaltige Deindustrialisierung, Verarmung
ganzer Stadtviertel, Verlust an kommunalen Handlungsspielräumen. Stadtumbau
ist unter solchen Bedingungen eine relativ neue Aufgabe. Auch wenn es in der
Geschichte immer wieder „schrumpfende Städte“ gegeben hat, fand der aktive Umbau
einer Stadt doch zumeist in Wachstumsphasen und auf der Grundlage der damit
verbundenen Entwicklungsdynamiken statt. Noch anspruchsvoller ist diese Aufgabe
dort, wo Städte bzw. urbanisierte Regionen betroffen sind, die gar nicht den Mustern
klassischer europäischer Städte folgen – in Räumen, die deutlich andere Charakteristika
und ganz eigene Logiken aufweisen.

Das Ruhrgebiet als dicht bevölkerte Stadtlandschaft ist nicht um einen bestehenden,
dominierenden Kern herum entstanden, und im Zuge des Wachstums der Ruhrgebietsbevölkerung
hat sich ein solcher Kern auch nicht herausgebildet. Das hat Vorund
Nachteile für die Entwicklung der Region weg von einer Anhäufung zusammengewachsener
Industriedörfer hinzu einer Groß-Stadt mit Metropolenqualität. In einer
Zeit der der oben beschriebenen Trends der Reurbanisierung und der Regionalisierung
überwiegen die Vorteile. – sofern die Region sich als Gesamtraum betrachten
lässt und als RuhrStadt erlebbar wird.

Auch im Ruhrgebiet finden sich jene Orte und Räume, die den Idealvorstellungen
einer Europäischen Stadt entsprechen: historische Ortskerne mit verwinkelten Fachwerkgassen,
Schlösser, Burgen und historische Parkanlagen, Gründerzeit-Viertel,
Marktplätze und so weiter. Sie sind nicht weniger schön, nicht weniger beliebt als in
anderen Städten, sie bestimmen nur weder das Bild noch die wesentliche räumliche
Struktur des Ruhrgebiets. Vielmehr folgte der raumgreifende Ausbau der Städte und
der Städtelandschaft insgesamt seit der Mitte des 19. Jahrhunderts den Standortbildungen
und – damit meistens verbunden – Verkehrserschließungen durch die
Schwerindustrie.

Darin ähneln sich beinahe alle Ruhrstädte. Spezifisch und prägend
sind deshalb andere Aspekte:
Das Nebeneinander von Städten innerhalb einer Region ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal
des Ruhrgebiets, dessen enorme Dichte an kommunalverfassungsrechtlich
autonomen Groß-, Mittel- und Kleinstädten ist jedoch in Deutschland und
womöglich auch in Europa ohne Beispiel. Während für viele europäische Ballungsräume
die Schaffung von mehr Polyzentralität zu den wichtigsten langfristigen Zielvorstellungen
zählt, findet man dies im Ruhrgebiet bereits als Ausgangsbedingung
für die künftige Entwicklung vor. Auch wenn sie vor Ort mitunter kritisch gesehen
wird, weil das bisher wenig koordinierte Handeln der einzelnen Städte als Entwicklungshemmnis
für die gesamte Region gesehen wird, dürfte die ausgeprägte räumliche
Polyzentralität auch in Zukunft grundlegend sein und zugleich eine Chance für
einen Städtebau Ruhr darstellen.

Das montanindustrielle Erbe und seine Transformation zur Industriekultur ist die zentrale
kollektive Erfahrung dieser Region. Alle auch gegenwärtigen Identitätspolitiken
für das Ruhrgebiet knüpfen daran an, und so ist der Begriff untrennbar mit dem
Ruhrgebiet verbunden. Industriekulturelle Orte und Landschaften sind zudem die atmosphärisch
stärksten Orte, sie prägen Bild und Aura des Ruhrgebiets. Diese Wahrnehmung
ist verbunden mit einem fundamentalen ästhetischen Lernprozess, den das
Ruhrgebiet durchlaufen hat: Die ausgedienten Architekturen des Industriezeitalters
samt ihrer „ruinierten“ Landschaften sind nun zu stadt- und landschaftsästhetischen
Errungenschaften, zu Ikonen des postindustriellen Ruhrgebiets geworden. Insbesondere
im Zuge der IBA Emscherpark wurden sie für den Städtebau zurückgewonnen,
für Anwohner und Besucher erlebbar gemacht und geradezu „demokatisiert“.

Nicht nur die Zechen, Stahl- und Hüttenwerke sind ein Beleg dafür, dass die Urbanisierung
des Ruhrgebiets häufig mit baulichen Großformen verknüpft ist: Heute sind
dies Shopping Malls, Sportstadien oder Entertainment-Arenen, die Auslöser für weitere
Urbanisierungs- oder Stadtumbauprozesse sind.
Solche urbanen Versammlungsbauten werden selbstverständlich in nahezu allen
größeren Städten errichtet. Dass gerade das Ruhrgebiet als Assemblage „maßstabsloser“
Großformen wahrgenommen wird, ist auf die für die Region so charakteristischen
Maßstabssprünge zurück zu führen: das unmittelbare Nebeneinander von Zeche
und Zechenhäuschen, Einkaufszentrum und Trinkhalle, Autobahn und Trampelpfad
entspricht ganz einfach einer weit verbreiteten ästhetischen Erfahrung, die sich
mit dem Ruhrgebiet verbindet.

Die Region weist als Ganzes eher eine flache Dichte auf (sehr viel Siedlungsbau,
wenig dezidiert großstädtische Quartiere) und ist daher mehr als postsuburbaner
denn als klassisch metropolitaner Ballungsraum einzustufen. Charakteristisch ist die
extreme Verzahnung von Siedlung und Freiraum, nicht nur an den Rändern des Ballungsraums,
sondern bereits im eigentlichen Stadtgefüge. Diese Vielzahl von inneren
Stadträndern – Kontaktlinien zwischen bebautem und unbebautem Raum – ist ein
grundlegendes Prinzip der regionalen Raumstruktur. Weil solche landschaftlichen
Grenzbereiche seit jeher für Menschen attraktiv sind – das Siedeln am Rand ist womöglich
eine Art von anthropologischer Konstante –, stellt dies ein kaum überschätzbares
Potenzial zur künftigen Entwicklung des Ruhrgebiets dar.

Mit dem Wissen um derartige Besonderheiten und Eigenarten sind künftige städtebauliche
Strategien für die RuhrStadt zu entwickeln. Visionen, Strategien und städtebauliche
Kampagnen rund um die „Eigenlogik der Städte“, wie die Stadtsoziologen
Helmuth Berking und Martina Löw dies nennen, sollten bezogen auf das Ruhrgebiet
jedoch nicht allein auf den bereits vorhandenen Charakter fokussieren („Stärken stärken“),
sondern, ausgehend von neuen urbanen Herausforderungen, auch neue unverwechselbare
Qualitäten umfassen: das Ruhrgebiet der Zukunft wird so sein wie
bisher – und doch ganz anders.

Aus diesen Überlegungen folgt als Leitgedanke, dass städtebauliche Visionen für die
RuhrStadt sich notwendig auf den regionalen Maßstab beziehen müssen. Sie sind
also nicht deckungsgleich mit städtebaulichen Visionen für diese oder jene Stadt innerhalb
der Region. Im Vordergrund steht die „Architektur“ dieser Region als Ganzer,
also das, was sie trägt und repräsentiert.

Im einzelnen bedeutet das:
– Die „Kerne“ oder „Knoten“ der Region beschränken sich nicht notwendig auf
die tradierten städtischen Zentren, die mitunter aufgrund der rasanten Urbanisierung
des Gebiets im 19. Und 20. Jahrhundert noch nicht recht über Tradition
verfügen, sondern umfassen vor allem jene Räume des Ruhrgebiets, die
sich auch künftig für eine stärkere Urbanisierung bzw. Reurbanisierung eignen.
Dort stehen höhere Nutzungs- und atmosphärische Dichten im Vordergrund
sowie die Konzentration jener Aspekte zeitgemäßer Urbanität, die den
immer wieder formulierten Anspruch, „Metropole“ werden zu wollen, auch
plausibel und erlebbar machen. Kaum ein Stadtzentrum im Ruhrgebiet hat
keine freien oder untergenutzten räumlichen Potenziale, und auch die wenigen
großstädtisch anmutenden Stadtquartiere haben Reserven für eine weitere Intensivierung
des Großstadtlebens. Die „Nachverdichtung“ solcher Kerne – ein
Wort, das außerhalb der Planerwelt einen zweifelhaften Ruf genießt – zielt
daher nicht auf eine einseitige Spezialisierung mit den immer gleichen Funktionen,
sondern auf ihre funktionale Anreicherung, auf ein höheres Maß an Diversität.
– Es sind, um einen Raum-Typus jenseits etablierter Stadtzentren herauszugreifen,
gerade die Standorte von Bildungseinrichtungen, die sich für eine gezielte
Urbanisierung eignen – mit mehr Nutzungen, mehr Diversität. Viele
Hochschulen des Ruhrgebiets sind in den 1960er und 1970er Jahren als monofunktionale
Betriebsflächen entstanden, bestenfalls ergänzt um einige
hochschulnahe Wohnviertel (wie beispielsweise in Bochum) oder, ab den
1980er Jahren, um großflächige, genau so monofunktionale Technologie- und
Wissenschaftsparks (wie in Dortmund). Als wichtigste Produktionsstätten von
„Zukunft“ sind sie aber zugleich mögliche Katalysatoren für weitere Stadtentwicklung:
Sie können zu lebendigen, auch über die Region hinaus attraktiven
Universitätsvierteln des Ruhrgebiets werden.
– Die Kerne oder Knoten des polyzentrischen Ruhrgebiets sind miteinander zu
verbinden: zum einen mit leistungsfähiger Infrastruktur, zum anderen mit ästhetisch
hochwertigen regionalen Räumen (Straßen, Flüsse, Grünzüge etc.),
wie dies bereits im Rahmen der IBA Emscherpark und nun im Kontext von
RUHR.2010 und seinen Passagen thematisiert worden ist. Diese regionalen
Räume gelten zu Recht als zentrale Betätigungsfelder regionalen Städtebaus,
weil sie für die Stadtästhetik des Ruhrgebiets eminent bedeutsam sind. Allerdings
werden – womöglich aus der Perspektive der klassischen Regional- oder
technischen Infrastrukturplanung – die Verbindungen noch allzu häufig als
Linien gedacht und begriffen, jedoch nicht als dreidimensionale Stadt- bzw.
Landschaftsräume. Stadtregionales Entwerfen muss hier die überholte Perspektive
des zweidimensionalen Planens hinter sich lassen.
– Das gilt auch und gerade für die inneren Stadtränder des Ruhrgebiets: Stadtrandlagen
sind vor allem deshalb attraktiv, weil sie attraktive Raumerlebnisse
bieten (im Wald, am Bach, auf der Obstwiese etc.) – Qualitäten, die innerstädtische
Quartiere eher selten bieten können. Wenn diese nahezu allgegenwärtige
Verzahnung von Siedlungs- und Freiraum nicht nur eine überwiegend
theoretische Qualität („Potenzial“) des Ruhrgebiets bleiben soll, müssen diese
urbanen Freiräume mit ähnlicher Aufmerksamkeit bedacht werden wie die
klassischen Stadträume (Straßen, Plätze etc.). Dass erfolgreicher Städtebau
immer häufiger mit qualitätsvollen Freiräumen beginnt, ist nicht nur bei den
laufenden Stadtumbauprojekten im Ruhrgebiet unübersehbar, sondern wurde
bereits zu einer generellen Maxime der Stadtentwicklung.
– Auch auf regionaler Ebene finden räumliche Segregationsprozesse statt. Gerade
dort, wo sich im regionalen Maßstab städtebauliche Benachteiligungen
häufen, ist die Verantwortung der Region als Ganzer besonders groß, in neue
städtebauliche Ansätze zu investieren. Der Bau des neuen Emschertals ist dafür
das prägnanteste Exempel: Die geplante Transformation dieses Raums ist
nicht nur eine gigantische Infrastruktur-Investition, sondern von Beginn an mit
dem Anspruch verbunden gewesen, stadträumlichen Benachteiligungen des
Emscherraums abzubauen und einen ganz neuen Typ von urbaner Kulturlandschaft
zu entwickeln, der mit der naturräumlichen Gunst beispielsweise
des Ruhrtals konkurrieren kann.
– Weil es auf viele Fragen zur künftigen Entwicklung noch keine befriedigenden
Antworten gibt, braucht das Ruhrgebiet freie Experimentierfelder. Für die
Gestaltung von weit reichenden Schrumpfungsprozessen, für den Umgang mit
der Transnationalisierung bestimmter Räume der Region, für die Erprobung
neuer Nutzungsmodelle jenseits des Besitzens oder auch neuer Infrastrukturtechnologien
– für all das sind neue, ganz andere Routinen, Konzepte und
Akteure erforderlich, als sie bislang aus der Stadt des Industriezeitalters, dem
Modell der nur wachsenden Stadt, bekannt sind. Auf solchen stadtregionalen
Experimentierfeldern können letztlich andere Werkzeuge des Städtebaus,
auch andere Stadtatmosphären, entwickelt werden. Die Erfahrungen mit der
IBA Emscherpark haben gezeigt, dass wichtige Innovationen häufig erst im
Experiment (und damit verbunden, mit der Gefahr des Scheiterns) entstehen.

5. Medien
Seit langem wird über die Medien im Ruhrgebiet und ihre Qualität geklagt. Dabei liegt
der Grund für die angeblichen Probleme, wie oft zu hören ist, weniger auf der Seite
der Verleger und Journalisten als bei den Lesern: Diese bekämen ziemlich genau zu
lesen, was sie zu lesen verdienen.

Die „großen Ws“ bestimmen seit Jahrzehnten die Medienlandschaft im Ruhrgebiet.
Es gibt auf der einen Seite die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) und ihre
Beteiligungen an zahlreichen Lokalradios, eigenen Gratistiteln (ORA) und Buchverlagen
wie dem Klartext Verlag in Essen, auf der anderen der Westdeutsche Rundfunk
(WDR) mit dem Landesstudio Dortmund und den lokalen Redaktionen in Duisburg
und Essen. Während für die WAZ-Mediengruppe das Ruhrgebiet auch wirtschaftlich
das Kernland ist und die hiesigen Zeitungstitel auch die publizistischen Aushängeschilder
der WAZ-Gruppe sind, ist die Region für den WDR Provinz. Wie bei jedem
Medium merkt man auch dem größten ARD-Sender die Verbundenheit mit seinem
Hauptstandort Köln an. Das Ruhrgebiet wird, wie alle anderen Regionen des Landes,
vom WDR publizistisch korrekt, aber ohne allzu große rheinische Leidenschaft versorgt.
Die WAZ-Titel sind allerdings nicht die einzigen Tageszeitungen, die im Ruhrgebiet
erscheinen: Die Zeitungen des eng mit dem Verlag Lensing-Wolf verbundenen Heinz
Bauer-Verlages dominieren den Pressemarkt in Teilen des Kreises Recklinghausen
so stark, dass die WAZ sich dort seit Jahren auf dem Rückzug befindet. Die Ruhr
Nachrichten sind neben Dortmund auch noch in anderen Städten wie unter anderem
Bochum vertreten. In Hamm ist der Westfälische Anzeiger die dominierende Tageszeitung.
Im Westen des Ruhrgebiets ist zudem die Rheinische Post mit mehreren
Lokalausgaben präsent.

Das Ruhrgebiet nimmt damit sowohl im Rundfunkbereich als auch im Bereich der
Printmedien unter den deutschen Ballungsräumen eine einzigartige Stellung ein. Als
einziger Ballungsraum verfügt es über kein den Raum komplett abdeckendes Medium.
Die angebliche Dominanz entpuppt sich bei regionaler Betrachtung als Schimäre.
Zwar hat die WAZ-Gruppe das Tageszeitungsmonopol in Essen, Bottrop, Herne
und Gelsenkirchen und dominiert zahlreiche weitere Städte, aber nicht das Ruhrgebiet
insgesamt: In vielen Städten sind die Produkte der WAZ-Gruppe nicht erhältlich.
Die Tageszeitungslandschaft des Ruhrgebiets ist regional zersplittert. Für die Leser
von Tageszeitungen folgt aus dem Umstand, dass es keine die Region insgesamt
abdeckende Tageszeitungen gibt, die Kalamität, dass, wer in Hamm lebt, nur wenig
über Essen erfährt, und der Leser in Mülheim erhält nur rudimentäre Informationen
aus dem Kreis Recklinghausen. Der Flickenteppich sorgt für Informationsdefizite, und
das bleibt nicht ohne Folgen: Die Defizite an regionaler Identität haben ihren Grund
auch darin, dass es kein Medium gibt, das das Ruhrgebiet in seiner Größe bedient.
Es verwundert beinahe, wenn sich in dieser Situation während der vergangenen Jahre
überhaupt so etwas wie ein Ruhrgebietsbewusstsein verstärkt entwickeln konnte.
Für den Printbereich heißt das, dass nicht ein angebliches Monopol der WAZ, sondern
ihre mangelnde Größe ein Problem für das Ruhrgebiet ist. Von dem Ideal, dass
es mehrere Zeitungen gäbe, die in der Fläche miteinander in einen Wettbewerb treten,
ist das Ruhrgebiet trotz mehr als fünf Mio. Einwohnern noch viel weiter entfernt.
Die Zeit der Expansion im Tageszeitungsbereich scheint vorbei. Wie der partielle
Rückzug der WAZ aus dem Kreis Recklinghausen, des Heinz Bauer-Verlages aus
Gelsenkirchen-Buer und der Ruhr Nachrichten aus Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen
vor wenigen Jahren zeigte, wird es in Zukunft immer weniger Städte geben, in
denen die ohnehin immer geringer werdende Zahl an Tageszeitungslesern die Auswahl
zwischen verschiedenen, täglich erscheinenden Publikationen hat.
Das einzige Print-Medium mit einer täglichen Ruhrgebietsberichterstattung ist die
BILD-Zeitung, deren Ruhr-Ausgabe seit geraumer Zeit von Dortmund aus produziert
wird. Naturgemäß stehen hier boulevardeske Themen im Mittelpunkt, aber einzig hier
wird das Bedürfnis der Ruhrbürger nach einer Wahrnehmung des Ruhrgebiets als
Ganzem regelmäßig bedient.

Anders als bei den Zeitungen, ist die Lage auf dem Rundfunkmarkt, der überhaupt
nur eingeschränkt als „Markt“ bezeichnet werden kann. Es gibt nur zwei Wettbewerber:
Radio NRW, den Zusammenschluss der erzwungener Maßen nur lokal agierenden
Radios, und den WDR. Nach dem nordrhein-westfälischen Rundfunkrecht sind
regionale private Sender, die beispielsweise das Ruhrgebiet abdecken, nicht zugelassen.
Berlin mit seiner bunten und qualitativ durchaus ansprechenden Radiolandschaft
(motor.fm) zeigt, welche Chancen für ein modernes, urbanes Radioprogramm
hier nicht genutzt werden dürfen.

So bleibt der WDR, der zumindest theoretisch im Rahmen seiner seit den 1980er
Jahren laufenden Regionalisierungspolitik ein ruhrgebietsweites Radiofenster anbieten
könnte. Die Lokalfenster Dortmund, Münsterland, Rhein-Ruhr etc. decken jedoch
allesamt nur Teilbereiche ab. Diese Politik führt zu einer weiteren medialen Zersplit39
terung der Region, obwohl ein Markt für regionale Radioprogramme sicher vorhanden
wäre.

Eines der Geheimnisse der nordrhein-westfälischen Medienpolitik ist die Tatsache,
dass der TV-Markt deutlich weniger reglementiert ist als der Radiomarkt. Das hat den
WDR bisher nicht dazu veranlasst, das vielleicht bürgernahe, für die Region insgesamt
aber unsägliche System der Lokalstudios in Essen, Dortmund und Duisburg zu
modifizieren: Wer in Bochum oder Herne wohnt, erfährt am frühen Abend viel über
Essen, aber rein gar nichts über Dortmund. Der WDR versteht sich bisher nicht dazu,
den Lokalstudios im Ruhrgebiet Raum für eine „Raumberichterstattung“ einzuräumen
oder eine andere, angemessene Lösung für das Informationsbedürfnis des Ruhrgebiets
zu finden. Es gibt noch einen landesweiten TV Anbieter, an dem die WAZ beteiligt
ist, aber dann vor allem einen tatsächlich ruhrgebietsweiten Sender: Center.TV
bietet immerhin ein ruhrgebietsweites Programm, das in seinen Informationsteilen
bisher allerdings eher rudimentär ist, dabei vielfach auf Leserreporter setzt und im
Übrigen gern dem für Privatsender kennzeichnenden, vermuteten Zuschauergeschmack
folgt.

Das Ruhrgebiet gehört zu den wenigen Ballungsgebieten ohne ein Stadtmagazin mit
klassischer Ausrichtung. Das war einmal anders: Im Ruhrgebiet wurde das Magazin
„Guckloch“ konzeptionell zum heutigen „Prinz“ weiter entwickelt, und es gab über
mehr als 20 Jahre mit dem „Marabo“ ein weiteres Magazin. Während sich „Prinz“,
auch nach einem jüngsten „Relaunch“, weiterhin auf Lifestyle-Themen konzentriert
und „Marabo“ längst vom Markt verschwunden ist, hat das Magazin „Coolibri“ einen
starken Stand. Da es allerdings kaum mehr als ein Kalender ist, spielt es publizistisch
kaum eine Rolle. Das Verschwinden klassischer Stadtmagazine ist die logische Konsequenz
aus einer zu geringen Urbanität der Region: Wer braucht Stadtmagazine,
wenn sich das Ruhrgebiet nicht als Stadt darstellt und wahrgenommen wird?
Die Barrieren der analogen Medienwelt werden durch das Internet gebrochen. Bei
den Mediennutzern unter 40 Jahren haben sich Internetangebote längst als Leitmedien
etabliert und verweisen sowohl Print- als auch TV-Angebote auf die Plätze. Das
Radio als Hintergrundmedium ist von dieser Entwicklung noch nicht so stark betroffen,
wird aber zunehmend durch Online-Radios unter Druck geraten.

Mit „Der Westen“ hat die WAZ-Gruppe ein zwar zum Teil umstrittenes, aber doch
attraktives Online-Medium geschaffen, das es Interessierten ermöglicht, sich schnell
über regionale Themen zu informieren. Auch wenn die ruhrgebietsweite Berichterstattung
durchaus ausbaufähig ist, was in der Hauptsache eine Frage der Aufbereitung
der vorhandenen Informationen ist, bietet „Der Westen“ eines der umfangreichsten
und vielfältigsten regionalen Online-Angebote Deutschlands. Im Internet funktioniert
der Wettbewerb, den es im analogen Medienumfeld nicht mehr gibt: Auch Lensing
& Wolf sind mit „Ruhrnachrichten.de“ präsent und werden über ihr Erscheinungsgebiet
hinaus wahrgenommen. Da das Internet sich aufgrund der geringen
Kosten einer Internetpräsenz und der Verfügbarkeit ausgereifter, kostenloser „Content
Management-Systeme“ wie WordPress, Typo3 oder Joomla als idealer Ort für
die Gründung neuer Medienangebote etabliert hat, gab es in den vergangenen Jahren
zahlreiche neue, in der Regel nicht kommerzielle Internetangebote, die es zu einer
zum Teil bundesweiten Bedeutung gebracht haben, auf jeden Fall aber längst
starke lokale Marken sind. Ein Zeichen dafür ist, dass zunehmend Politiker aus der
Region diesen Medien Interviews geben und dort auch kommentieren.

Das Blog „Ruhrbarone“ ist laut Wikio-Ranking das wichtigste regionale Blog Deutschlands,
gefolgt vom „Pottblog“. Zwei Ruhrgebietsmedien sind in diesem Segment also
führend. Zudem gehören diese mit den „Ruhrbaronen“ (Platz 15) und dem „Pottblog“
(Platz 72) zu den wichtigsten 100 digitalen Leitmedien, deren Liste von „spiegel.de“
angeführt wird. Neben den beiden erfolgreichsten unabhängigen Online-Angeboten
gibt es jedoch zahlreiche lokale und „Special-interest-Angebote“: Ob die beiden lokalen
Blogs „Gelsenkirchen Blog“ und „Hometown Glory“ aus Gelsenkirchen, „Prospero“
aus Duisburg oder „Bo Alternativ“ aus Bochum, die Pop-Magazine „Coffee & TV“
und „Unruhr“, „Genussbereit“, „Ruhr Digital“ und viele andere – die im analogen Medienbereich
oft vermisste Vielfalt ist im Internet längst Realität. Eine Realität ist auch,
dass alle diese Angebote das Ruhrgebiet als Einheit wahrnehmen. Mit einer addierten
täglichen Leserzahl im sechsstelligen Bereich haben diese neuen, digitalen Medien
mittlerweile eine beachtliche Reichweite gefunden.

Das Problem im Ruhrgebiet besteht deshalb eher in der fehlenden Dominanz der
WAZ und nicht in ihrer angeblichen Krakenhaftigkeit. Aber die WAZ wurde nicht nur
wegen ihrer Größe kritisiert, sondern auch wegen ihrer angeblich schlechten Qualität.
Der Wegfall der Ruhrgebietsseite seit dem Wechsel der Chefredaktion ist sicher aus
der regionalpolitischen Sicht ein Verlust, aber wenn man einen Blick auf die Wettbewerber
der WAZ wirft, vor allem auf die Ruhr Nachrichten und die Zeitungen des
Bauer-Verlages, kann man eklatante Qualitätsunterschiede kaum ausmachen. Die
Tageszeitungen des Ruhrgebiets richten sich konzeptionell an breite Teile der Bevölkerung
und wollen dabei bewusst sowohl Bildungs- als auch Parteigrenzen überschreiten.
Ein solches Konzept bedingt Kompromisse, und die vielen recht erfolgreichen
Jahrzehnte, in denen diese Verlage Zeitungen produzierten, zeigen, dass der
Weg nicht ganz falsch gewesen sein kann.

Eine oft formulierte Kritik ist die angeblich schlechte Qualität der Feuilletons der
Ruhrgebiets-Zeitungen. Die Kritik ignoriert, wie Kritik an der inhaltlichen Ausrichtung
von Medien es häufig tut, die Tatsache, dass Zeitungen Produkte sind, die von Unternehmen
herausgegeben werden. Medien sind, wenn sie wirtschaftlich nicht erfolgreich
sind, nicht nur in ihrer Existenz gefährdet, sondern auch in ihrer Unabhängigkeit.
Nur ein wirtschaftlich starkes Medium ist ein unabhängiges Medium. Die Freiheiten
in der Berichterstattung verdienen sich Medien am Markt. Dieser war aufgrund
der Bevölkerungsstruktur im Ruhrgebiet bislang anders strukturiert als in anderen
Ballungsgebieten: Die unterschiedlichen Fraktionen des Bürgertums, sei es nun das
eher traditionell orientierte oder das postmaterialistische, waren im Revier traditionell
nicht stark. Es kommt hinzu, dass das Ruhrgebiet nur an sehr wenigen Orten Urbanität
ausstrahlt. Das Ruhrgebiet wird vordergründig als provinziell wahrgenommen und
scheint in seine vermeintliche Provinzialität geradezu verliebt. Hier isst auch der genussvoll
die Currywurst rot-weiß, wer im Barcelona-Urlaub gern die Molekularküche
testet und seinen Wein beim Winzer kauft. Dem entsprechen die vermeintlichen Bedürfnisse
der Zeitungsleser: Das Interesse an lokalen Themen steht weit über dem
an regionalen Themen, und die kulturellen und wirtschaftlichen Zentren des Ruhrgebiets
sind weit – im Alltag der Meisten spielen sie keine Rolle. Die vorhandenen Medien
orientieren sich an den Informationsbedürfnissen dieser „Meisten“. Es herrscht
die Diktatur der Mehrheit. Das hat historische Gründe:
Das Ruhrgebiet hat Medien, die zu einer zersplittert gehaltenen Industrieregion passen
– lokal ausgerichtet und an den Bedürfnissen einer möglichst breiten Leserschaft
orientiert. Das jahrzehntelang erfolgreiche Modell „WAZ“ – „one size fits all“ – löste
ältere, stark parteienbezogene Printformen in der Region ab und profitierte von der
historisch beispiellosen Homogenität der Ruhrgebietsbevölkerung in den ersten
Nachkriegsjahrzehnten. Dieser Zeitungstyp war das gedruckte Pendant zu den Einheits-
Fernsehsendern ARD und ZDF. Die Attraktivität der populär gemachten,
gleichwohl seriösen, ortsverbundenen Einheitszeitung mit bescheidenem Weltblick
ließ allerdings schon seit den 1980er Jahren in dem Maße nach, in dem sich die Be42
völkerung des Ruhrgebiets diversifizierte – nach Ausbildung, Beruf, Weltanschauung,
Parteipräferenz und Lebensstil – und mobiler wurde. Wohnungswechsel über Stadtgrenzen
hinweg waren im klassischen Ruhrgebiet die Ausnahme – heute sind sie
üblich. Insbesondere junge Ruhrbürger betrachten das Ruhrgebiet längst als großen
Lebensraum, als eine Stadt. Ihre Interessen sind daher nicht mehr notwendig auf das
Lokale und Sublokale fixiert. Zudem sinkt ihre oft durch ein Zeitungs-Abonnement
dokumentierte Bereitschaft, sich mit einem Ort, einem Ortsteil dauerhaft zu identifizieren.
Eine Veränderung der Medienlandschaft Ruhr beginnt daher mit einer Analyse und
Anerkenntnis der veränderten Sozialstrukturen und veränderten Mobilitätsbereitschaften
im Ruhrgebiet. Eine solche Analyse müsste ergeben, dass sich heute in der
RuhrStadt ausreichend große Zielgruppen finden ließen, die Interesse daran haben
könnten, sich an eine Zeitung zu binden, die erkennbar für sie gemacht wäre. Keine
andere deutsche Großstadt hat ein auch nur vergleichbar großes, vielfältiges und
qualitativ gestaffeltes Kulturprogramm zu bieten wie die RuhrStadt. Eine unüberschaubare
Vielzahl von Theatern, Konzerthäusern und Festivals findet hier ein Publikum,
von dessen Existenz derjenige nichts ahnt, der die Feuilletons der örtlichen Zeitungen
als Spiegelbild der Kulturinteressen der ansässigen Bevölkerung nähme.
Dieses Publikum wird medial nicht bedient. Weder hat das Ruhrgebiet bisher – aus
den oben beschriebenen Gründen – eine klassische eigene Boulevardzeitung hervorgebracht,
noch eine im klassischen Sinn bildungsbürgerliche seriöse Tageszeitung
vom Rang etwa des Berliner Tagesspiegel oder der Stuttgarter Zeitung, von
FAZ und SZ zu schweigen.
Bisher hat sich kein Verlag gefunden, der auf die Diversifizierung und „Verbürgerlichung“
der Ruhrgebietsbevölkerung mit der Gründung einer auf neu definierte Zielgruppen
ausgerichteten Zeitung reagieren wollte. Die hier heimische WAZ Mediengruppe
hat dies nie versucht. Gleichzeitig hat sie es verstanden, andere Verlage davon
abzuhalten, in „ihrem“ Revier tätig zu werden. Abzuwarten bleibt, wie sich die
gegenwärtig zu beobachtende publizistische und wirtschaftliche Schwächung der
WAZ Mediengruppe auf die Bereitschaft bisher gebietsfremder Verlage auswirken
wird, die fünf Millionen Menschen im Ruhrgebiet als Zielgruppe für neue Printprodukte
ins Auge zu fassen.
Der WDR wird zweifellos erst dann ein Ruhr-Programm auflegen, wenn es RuhrStadt
als politisch-administrative Einheit gibt , dann allerdings sofort und machtvoll.

6. Bildung
Die frühere schwerindustrielle Ballungsregion litt an einer unsäglichen Bildungsmisere.
Universitäten und ähnliche Bildungseinrichtungen gab es nicht, weil verquastes
Denken solche Anstrengungen für Arbeiter nicht als notwendig erachtete, und die
städtischen Eliten machten den Besuch der wenigen Gymnasien von hohen Schulgeldern
abhängig. So wurden die wenigen auch hier benötigten Bildungsberufe allenfalls
„importiert“.
Die Benachteiligung der unteren Bildungsschichten wurde in den 1950er Jahren zum
Skandal. Unter beachtlichen Anstrengungen gelang es, die Bildungsdefizite in den
beiden folgenden Jahrzehnten durch Errichtung zahlreicher Berufsschulen, Gymnasien,
Fachhochschulen und Universitäten erheblich zu mindern. Aber die damals erkannten
und bekämpften Probleme bestehen heute auf anderen Grundlagen fort. Sie
bedürfen neuerlicher Analyse und entschiedenen Gegenwirkens. RuhrStadt ist, für
ganz Deutschland, ein Brennpunkt dieser neu gelagerten Probleme.
Die neuerliche Bildungsmisere ist wiederum durch zwei miteinander verklammerte
Ursachen entstanden: Migration und Segregation sowie, hieraus folgend, eine neue
Konfiguration der Bildungsbedarfe und mangelnder Wille, diese durch geeignete
Maßnahmen zu regulieren. Wieder, jedoch in ganz anderer ethnischer und konfessioneller
Zusammensetzung, ist in der Region seit den 1960er Jahren eine Unterschicht
der zuletzt Zugewanderten ansässig geworden, die abgesondert wird und
auch dazu neigt, sich sozial abzusondern. Darüber hinaus haben die Krisensymptome
der urbanen Wohlfahrtsgesellschaft neue Unterschichten der Geringverdiener,
Arbeitslosen und Alleinerzieherinnen geschaffen, eine Drittelgesellschaft, der die anderen
zwei Drittel der vergleichsweise gut situierten Arbeitsplatzinhaber, Berufsaufsteiger,
Vermögenden gegenüber stehen. Die letzteren haben der Region, begünstigt
durch die generelle Mobilität der Bevölkerungen, vielfach den Rücken gekehrt und
sind, wie in anderen Großstadtregionen, im „Speckgürtel“ heimisch geworden.

Viele der ehedem vergleichsweise homogenen Wohnregionen haben sich auch aus
diesem Grund sozial entmischt. Die Kernregionen des Ruhrgebiets (Gelsenkirchen,
Essen, Duisburg, Bochum und Dortmund) verzeichneten in den letzten beiden Jahrzehnten
einen Einwohnerverlust zwischen zwei und zehn Prozent; das Ruhrgebiet
verlor zwischen 1995 und 2007 insgesamt 3,8 Prozent seiner Einwohner. Die höchsten
prozentualen Abgänge hatten dabei die Kernstädte (Gelsenkirchen: minus 9,1
Prozent) zu verzeichnen. Dem stehen Zugewinne, Gleichstand und moderate Verluste
an den Rändern zumal in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten gegenüber.
Für die Zukunft wird ein weiterer Bevölkerungsrückgang erwartet, der allerdings
nunmehr die Kernstädte relativ weniger betreffen wird. In bildungspolitischer Sicht
macht der demographische Wandel längst schon energische Maßnahmen sowohl in
den Randregionen als auch, und besonders, in vernachlässigten Altquartieren dringend.
Außerdem klafft im Ruhrgebiet die Schere zwischen zukünftig benötigtem Fachpersonal
und der jungen Bevölkerung mit entsprechendem Schulabschluss zunehmend
auseinander. Das Potential qualifizierter Fachkräfte schrumpft. Der Anteil bildungsbenachteiligter
Gruppen an der Gesamtbevölkerung wächst weiterhin.
Am Beispiel der Kreises Recklinghausen ist in Schuleingangsuntersuchungen und im
Abgleich mit Beziehern von Transferleistungen festgestellt worden, dass in einzelnen
Teilregionen annähernd ein Drittel aller Kinder unter drei Jahren aus Hartz-IVFamilien
stammen. In diesen betroffenen Teilregionen weisen 20-30 Prozent der
Kinder bereits vor der Einschulung erhebliche gesundheitliche Risiken auf. Gerade
im frühen Kindesalter sind gesundheitliche Risiken eng mit der sozialen Herkunft und
den Bildungsvoraussetzungen verbunden, eine Tendenz, die ganz ähnlich in anderen
Teilregionen des Ruhrgebiets festgestellt wird.
Ein hoher Anteil an Migranten stellt das vorhandene Bildungsangebot der kommunalen
und privaten Träger vor sehr erhebliche Herausforderungen. Duisburg, Dortmund
und Gelsenkirchen weisen die höchsten Anteile von Zugewanderten auf. Ganz besonders
hoch ist der Migrantenanteil in den jüngeren Altersgruppen. In Gelsenkirchen,
aber nicht nur hier, setzen sich die Gruppen der Kindertagesstätten und die
Grundschulklassen zu 50 bis 80 Prozent aus Kindern zugewanderter Familien zusammen.
Es bedarf keiner weiteren Begründung, dass endlich durchgreifend wirksame
Maßnahmen insbesondere zur Sprachförderung zu ergreifen sind.

Schließlich lässt sich in der ehemaligen Arbeiterregion ein Zeitverzug, ein „mental
time gap“, beobachten, der auch von den kulturellen und sozialen Dimensionen des
früheren Arbeiterdaseins herrührt. So liegt der Anteil der Selbständigen an den Erwerbstätigen
nach wie vor deutlich unter dem Landesschnitt. Gleiches gilt für die Beschäftigungsquote
von Frauen. Die Folgen dieser Situation verstärken sich noch
durch den Umstand, dass Frauen in Führungspositionen selbst dann erheblich unterrepräsentiert
sind, wenn sie über einen besseren Bildungsstand als Männer verfügen.
Darin wirken die Geschlechter-Segregation der Schwerindustrie ebenso nach
wie die weiterhin überwiegende Großbetriebsstruktur der Region. Nur langsam und
unter dem Druck des inzwischen höchst beachtlichen weiblichen Bildungsnachwuchses
wird sich diese Situation ändern lassen.
Diesen gewaltigen Herausforderungen der Bildungseinrichtungen im Ruhrgebiet
steht bei weitem keine angemessene Ausstattung und Finanzierung der Bildungseinrichtungen
gegenüber. Die Städte als Träger der Kinder- und Jugendbildung werden
mit Problemen, deren Entstehung sie nicht zu verantworten hatten, weitgehend allein
gelassen. Den Städten je für sich genommen fehlt die Durchschlagskraft, sich in der
Landes- und Bundespolitik ausreichend Gehör zu verschaffen. Die Ruhrstadt braucht
dringend eine neuerliche Bildungsoffensive:
Ohne gezielte Intervention entlang sozialer, bildungspolitischer und ökonomischer
Strategien wird sich die soziale Deklassierung und Ausgrenzung beschleunigen. Wer
in einem sich noch ausweitenden globalen Wettbewerb, bei gestiegener internationaler
Arbeitsteilung und unter dem Druck der Entwicklung hin zu wissensintensiven
Produktions- und Dienstleistungsprozessen seinen Platz verbessern will, der muss
Anpassungsleistungen von Unternehmen und Beschäftigten erwarten. Er muss diese
aber auch ermöglichen. Ein bloßer Ausbau vorhandener Bildungsangebote erscheint
gänzlich unzureichend. Notwendig ist vielmehr eine ganzheitliche Strategie des Ausbaus,
der Steuerung und Vervielfältigung der Bildungsangebote in RuhrStadt: von
Krabbelgruppen über Tagesstätten und Grundschulen zu bilingualen Schulen, Technikschulen,
Spezialgymnasien und schließlich Hochschulen aller Art – und zwar jenseits
kommunaler Kirchtürme und diese weit überragend.
Dabei ist einzuräumen, dass die Kommunen die beschriebenen Herausforderungen
durchaus erkannt haben. Der Deutsche Städtetag hat im November 2007 in seiner
„Aachener Erklärung“ gefordert, die Städte sollten „Bildung als zentrales Feld der
Daseinsvorsorge noch stärker erkennen und ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen.
Leitbild des Engagements der Städte ist die kommunale Bildungslandschaft im Sinne
eines vernetzten Systems von Erziehung, Bildung und Betreuung.“ Dieser Aufforderungen
kamen die Bürgermeister und Oberbürgermeister der RuhrStadt mit ihrem
Initiativpapier aus dem Jahre 2004 für eine Bildungsoffensive und „nachhaltige strukturelle
Veränderungen“ nach. Ebenso wurden Beschlüsse zur „Bildungsregion Ruhr
2018“ gefasst, und der RVR hat den Prozess „Masterplan Bildung Ruhrgebiet“ angestoßen.
Gute Absichten gibt es folglich genug. Es ist sehr an der Zeit, diese Absichten
in die Tat umzusetzen, also die durchaus vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten
fort zu entwickeln und zukunftsweisende Strukturen einer „Bildungsregion
RuhrStadt“ zu schaffen. Die anzustrebende Exzellenz und Innovationskraft des Bildungssystems
kann durch noch so beeindruckende kommunale Maßnahmen allein
nicht erreicht werden.

Im Bereich der Hochschulen wurden an sich früh, wenn auch in den frühen 1960er
Jahren noch unbeabsichtigt, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer übergreifenden
Strategie für die Bildungslandschaft Ruhr geschaffen. Beginnend mit der
Gründung der Ruhr-Universität Bochum, ist hier seit den 1960er Jahren die dichteste
Hochschullandschaft Deutschlands mit weit mehr als hunderttausend Studierenden
und mehr als 7000 Professoren entstanden. Fünf Universitäten und 13 Fachhochschulen
wurden jüngst ergänzt um die Fachhochschule „Westliches Ruhrgebiet“
(Mülheim und Bottrop) und die Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Bochum.
Hinzu kommt eine wachsende Zahl privater Hochschulen – neben der ersten privaten
deutschen Volluniversität in Witten-Herdecke – sowie Kunst- und Musikhochschulen
von internationalem Ruf.

Inzwischen setzen die Hochschulen verstärkt auf Zusammenarbeit, Koordination und
Abstimmung ihrer Studienangebote über lästige Stadtgrenzen hinweg. Sollte es der
Hochschulallianz Metropole Ruhr gelingen, die auch im Hochschulbereich spürbaren
institutionellen Egoismen zu überwinden, so ließen sich auf diese Weise neue Ressourcen
für internationale Exzellenz aktivieren. Maßnahmen wie die Fakultät-zu-
Fakultät-Integration von Masterstudiengängen, eine nachwuchsorientierte Zusammenarbeit
zwischen Fachhochschulen und Universitäten und die Bündelung aller
Anstrengungen zur Heranbildung der Hochschuleliten drängen sich geradezu auf.
RuhrStadt muss vom NRW-Wissenschaftsministerium hierfür maßgebliche Unterstützung
einfordern.

Es ist erfreulich, dass, dem Ausbau der staatlichen Hochschulen folgend, inzwischen
auch andere Forschungseinrichtungen in beachtlicher Zahl im Ruhrgebiet angesiedelt
wurden. Noch immer bevorzugen allerdings die gewachsenen Netzwerke des
akademischen Lebens, namentlich die wissenschaftlichen Akademien und vergleichbaren
gesamtdeutschen Einrichtungen, Gründungen und sonstige Mittelvergaben vor
allem nach Süddeutschland und an „alte“ Hochschulstandorte. Es ist dringend, dass
die Eigendarstellung der Hochschul- und Forschungslandschaft Ruhr nach außen
kraftvoll unterstützt wird – vor allem durch das Amt eines Ersten Bürgermeisters der
RuhrStadt.

In der Berufsbildung muss die RuhrStadt zum Vorreiter werden. Die Berufskollegs
verstehen sich bereits als „Gesamtschulen der beruflichen Bildung“ und bieten neben
der Sicherung des schulischen Teils der dualen Berufsausbildung insbesondere über
die Berufsfachschulen jungen Menschen eine Brücke zur Hochschullandschaft. In
den schulischen und außerschulischen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen gibt
es eine Vielzahl bemerkenswerter Initiativen, Maßnahmen, Projekte und Modellversuche.
Wieder stößt man allerdings mit dem Hinweis auf vorhandene Potentiale
sogleich auf ein weiteres Grundproblem des Ruhrgebiets: auf das Vorhandensein
unzähliger Parallelstrukturen und Parallelmaßnahmen zur Behebung der offensichtlich
gleichen Problemlagen in den Teilregionen. So finden in der Berufsbildung über
die gegenwärtigen Stadt- bzw. Kammergrenzen hinaus kaum Vernetzungen statt.
Menschliche Schwächen verhindern vielfach ein produktives Miteinander, und das
endet nicht selten im Gegeneinander bei der Bekämpfung von sozialen Problemlagen.
Man weigert sich dann, aus Fehlern oder Erfolgen der Nachbarn zu lernen. Das
ist im Interesse der Zukunftssicherung und Nachhaltigkeit sträflich und kostet letztlich
nur unnötig Geld.

Mit Blick auf die allgemeine und die Berufsbildung sollte deshalb ein erster Reformansatz
auf dem Weg zur Bildungsregion RuhrStadt darin bestehen, die vorhandenen
und sich entwickelnden teilregionalen Initiativen miteinander zu vernetzen sowie
„verschüttete Initiativen“ in den Teilregionen zu identifizieren. Das sind Initiativen, die
zwar effizient und mit Erfolg arbeiten, aber nicht wirkungsvoll in der Öffentlichkeit
stehen. Hinzu kommt die besondere Bewertung von best practice-Ansätzen, die über
eine bessere Vernetzung der gesamten RuhrStadt verfügbar gemacht werden können.
Auch sind, in den einzelnen Bildungsabschnitten, unterschiedliche inhaltliche
Schwerpunkte zu setzen, die es zu vernetzen gilt. Ein wichtiger Schwerpunkt muss
sicher auf der so genannten „Frühen Förderung“ liegen. Bildungsbenachteiligte Familien
müssen möglichst früh erreicht werden. Den diesen Familien entstammenden
Kindern ist ein auf einander abgestimmtes Fördersystem bis zum Ende der Grundschulzeit
anzubieten. Hier wird es darum gehen, die unterschiedlich betroffenen Akteure
in Kindertagesstätten, in der Ärzteschaft, der Schule, der Jugendhilfe und der
Arbeitsvermittlung aufeinander abzustimmen.

Die Einflussnahme der Kommune auf die schulische Bildungslandschaft muss, zweitens,
in der Zukunft über die Erstellung kommunaler Bildungsberichte, die Durchführung
von Konferenzen und die Einrichtung von Bildungsbüros hinausgehen. Es muss
zu einer Neujustierung der Kompetenzen in der Schulpolitik zwischen Land und
RuhrStadt kommen. Über die Bereitstellung von Räumen, Sachmitteln u. ä. sollte
RuhrStadt auch für Ziele, Inhalte, Organisation des Unterrichts und das Lehrpersonal
zuständig sein. Erfahrungen zur Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule, zum Übergang
Schule-Beruf und über die Einbindung der betrieblichen Praxis in den Unterrichtsprozess
liegen durch Modellversuche wie die „Selbständige Schule“ u. ä. vor.
Es gilt, diese Erfahrungen – über die bislang vom Land abgeschlossenen Kooperationsverträge
hinaus – aufzugreifen und damit teilregionale Disparitäten auszugleichen.
Ein besonders Augenmerk sollte RuhrStadt drittens auf die Entwicklung der Berufskollegs
legen. Eine verstärkte Zusammenarbeit und Schwerpunktbildung könnte dazu
beitragen, die Berufskollegs zu regionalen Kompetenzzentren zu entwickeln. Das gibt
Antworten auf die Anforderungen der betrieblich nachgefragten Qualifikationen und
erhöht die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Sektoren des Bildungssystems.
Das ChemKom am Berufskolleg in Marl ist ein solches Beispiel, das weit über die
enge berufliche Qualifizierung hinausreicht und motivierend für den Chemiestandort
im nördlichen Teil der RuhrStadt wirbt.

Eine vierte, noch ganz unzureichend erörterte und erkannte Reformdimension wird
durch Weiterbildung bezeichnet. Diese sichert angesichts der demographischen
Entwicklung die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Region und ist Voraussetzung
für die Beschäftigungsfähigkeit einer älter werdenden Erwerbsbevölkerung.
Erkenntnisse aus regionalen Beschäftigungspakten – wie z.B. Perspektive 50 plus
oder Best Ager in Gelsenkirchen – zeigen, dass durch Potenziale der Älteren ein
Ausgleich gegenüber den schwächer besetzten Jahrgängen erfolgen kann. Unab49
hängig davon trägt „lebenslanges Lernen“ zu stärkerer emotionaler und sozialer
Kompetenz bei und hilft dem Gemeinwesen insgesamt. Auch hierzu gibt es in Ruhr-
Stadt eine Vielzahl von teilregionalen Initiativen, die im Interesse einer Chancengleichheit
besser vernetzt und verfügbar gehalten werden müssen. Abstimmungen
der Bildungsträger, organisatorische Verknüpfungen, eine RuhrStadt-
Weiterbildungsplattform können so zu einem wichtigen Hilfsmittel werden. Die Fachhochschulen,
die Universitäten und das Wissenschaftsministerium werden dringend
aufgefordert, längst benötigte Maßnahmen zu treffen und Finanzierungen bereit zu
stellen, mittels derer endlich die pädagogische und fachliche Weiterbildung der Lehrerschaften,
die sich ihrerseits dieser Herausforderung stellen müssen, gewährleistet
werden kann.

Eine herausragende Bedeutung kommt insofern, fünftens, der Ausschöpfung der
„migratorischen Begabungspotentiale“ zu. Während für die jüngeren Jahrgänge das
oben beschriebene Erziehungs- und Bildungssystem im Sinne einer Querschnittsaufgabe
eine zentrale Bedeutung hat, ist der Weiterbildungsbereich im Sinne
eines „nachholenden Integrationsmanagements“ (NIMM) mit Sozialeinrichtungen,
Beratungsstellen, Leistungsträgern und Arbeitsvermittlungen zu vernetzen. Es darf
nicht sein, dass z. B. akademische Potenziale wegen einer unmöglichen Nachqualifizierung
verloren gehen.

Für den Bereich Bildung fordert die Bürgerschaftliche Initiative deshalb, den vom
RVR initiierten „Masterplanprozess Bildung“ kraftvoll zu beschleunigen. Es ist wichtig,
darin die Erfahrungen der Praktiker einzuspeisen und diese möglichst an die Schaltund
Koordinationsstellen der Bildungsplanung zu setzen. Bestandsaufnahmen zu
den einzelnen Sektoren müssen auf den Weg gebracht, Best-Practice-Beispiele multipliziert,
Initiativen vernetzt und ein Controlling organisiert werden. Das alles kann
nur Vorstufen eines dauerhaften Prozesses bezeichnen.

Beim RVR als Vorläufer der RuhrStadt ist möglichst bald eine Geschäftsstelle zu
implementieren, die Koordinations-, Initiativ- und Harmonisierungsaufgaben hat und
nach und nach die bisherigen Kreis- und Bezirksaufgaben (Berufskollegs, Schulaufsicht)
übernimmt. Ein Bildungs- und Schulausschuss des Ruhrparlamentes entfaltet
dazu die notwendige politische Initiative. Die Berücksichtigung der teilregionalen Interessen
stellt der Arbeitsausschuss der Bildungs- und Schuldezernenten, im Sinne
einer zweiten Kammer, sicher. Dies alles kann im Rahmen eines RuhrStadt-
Gesetzes rechtlich verankert und finanziell gesichert werden.

7. Kultur
Auf keinem anderen Themenfeld ist im Ruhrgebiet die Zusammenarbeit über Stadtgrenzen
hinweg so gut gediehen wie in der Kultur. Die gemeinsame und erfolgreiche
Bewerbung der 53 Ruhr-Gebietskörperschaften als Kulturhauptstadt Europa2010 hat
das manifestiert. Zu Recht wurde das Kulturhauptstadtjahr von Anfang an als ein Mittel
zum Zweck gesehen: der Zweck ist die Wiederentdeckung des Ruhrgebiets als
zusammenhängender Kulturraum – und die Selbstvergewisserung der Ruhrbürger in
diesem Sinne. Zudem sollte das Kulturhauptstadtjahr Aktivitäten bündeln, Akteure
zusammenführen und dem ruhrstädtischen Standortmarketing einen kräftigen Schub
nach vorn verleihen.

Dabei war den Initiatoren und frühen Unterstützern der Bewerbung klar, dass Ruhr-
Kultur von der Vielheit und Vielfalt der Kulturszenen im Ruhrgebiet lebt und diese
widerspiegeln muss. Die Ruhr2010-Organisatoren waren denn auch von der Resonanz
aus den Szenen auf ihren Aufruf, Projekte vorzuschlagen, überwältigt.
Kultur ist – zunächst – immer nur das, was eine demokratische Gesellschaft und die
von ihr gewollte Politik zu definieren (und zu bezahlen) bereit sind. Wir sollten darunter
Bestände und Prozesse von Kommunikation verstehen: Sich wieder zu erkennen
und sich mit dem Erkannten zu identifizieren oder es abzulehnen, darin Werte zu
produzieren, zu empfangen und zu vermitteln, das macht Kultur jenseits einer inflationären
Benutzung des Worts aus. Das, was eine Gesellschaft für gut, für orientierenswert,
für nachhaltig und verbindlich hält, bündelt sich in ihren künstlerischen, erzieherischen,
auch wissenschaftlichen Regeln, Einrichtungen und Persönlichkeiten.
Die Auseinandersetzung darüber ist niemals beendet, aber sie lässt stets aufs Neue
erkennen, was neuer Visionen wert ist. Eine systematische und hochrangige Debatte
über dasjenige, was im Allgemeinen mit dem Rang einer Europäischen Kulturhauptstadt
mit Kultur zu verbinden und was, im Besonderen, im Ruhrgebiet hierunter zu
verstehen sei, ist bisher in der Region nicht recht zu erkennen.

In einer solchen, wünschenswerten Debatte ist Vorsicht geboten: Jedweder Kulturbegriff
erscheint positiv konnotiert und lässt sich deshalb in unendlich zahlreichen
Wortkombinationen leicht instrumentalisieren. Das lenkt den Blick auf „Interessen an
der Kultur“: Es ist die Absicht eines wirtschaftlich, dann politisch geeinten Europas,
via Kultur Einheit zu fördern, und dabei bedient man sich gern – und gezwungener
Maßen – einer Multi-Kulti-Semantik. Eine ähnliche Instrumentalisierung von Kultur ist
das wohl markanteste Merkmal der gegenwärtigen Entwicklungen auch in der Ruhr-
Stadt. Allerdings unterscheiden sich die Ziele, wenn die besondere Kultur der Region
als ein einigendes Band konstruiert wird. Es wird ein Weg zur wenigstens annähernden
Einigung und Einheit der Region durch Förderung des Bewusstseins von ihren
kulturellen Errungenschaften gesucht.

Um die argumentativen Schwächen ihres Konstrukts zu verdecken, entwickelte die
Kulturhauptstadt-GmbH eine Semantik der Großartigkeit. Das erinnert an den historischen
Monumentalismus der Region und macht manche Lächeln: 200 Museen, ungezählte
Theater und etliche Konzert- und Opernhäuser; allüberall Spitzenleistungen,
mit denen man sich hinter den europäischen Metropolen nicht zu verstecken brauche
– wie seiner Zeit mit den monumentalen Produktionsstätten der Schwerindustrie
(Zollverein, das Weltkulturerbe, war zeitweilig die größte Schachtanlage Europas
gewesen). Das macht stolz, es lässt sich medial vortrefflich verwerten, und es begründet
immer auch den Stolz der Macher. Die wirkliche Besonderheit droht dahinter
verloren zu gehen.

Zu den wirklichen Besonderheiten der Ruhr-Kultur zählt, dass Theater und Konzerthäuser
sich hier nicht der Gnade von Landesherren verdanken, sondern bürgerlichem
Engagement. So entschied sich die gerade erst durch heftigen Zuzug entstehende
Großstadt Bochum mitten im Ersten Weltkrieg, sich ein Sprechtheater zu geben;
und zwar eines, das weithin ausstrahlen sollte. Die Stadt und ihre Bürger blieben
dieser Selbstverpflichtung bis heute treu. In Hagen und dann Essen schlug die
Folkwang-Idee Wurzeln. Die Ruhrfestspiele in Recklinghausen holten nach dem
Zweiten Weltkrieg auswärtige Ensembles ins Ruhrgebiet, bevor hier und anderswo
das Wirtschaftswunder begonnen hat. Gelsenkirchen schuf sich in den frühen 1950er
Jahren mit dem Musiktheater im Revier einen gewagten Tempel der Moderne.
Als der Niedergang der Montanindustrie Räume und Hallen ungenutzt zurückließ,
waren allerorten Künstler die ersten, die von diesen Räumen Besitz ergriffen. Auf
diesen Kulturtaten von unten bauen heute die eher „von oben“ initiierten und betriebenen
Festivals Ruhr-Triennale und Piano Festival Ruhr auf – Festivals, deren anhaltender
Erfolg sich vor allem aus der großen Bereitschaft der Ruhrstädter speist, auch
neue, auch avantgardistische Kulturangebote „massenhaft“ wahrzunehmen.
Neben einer höchst vielfältigen Musikszene entwickelte sich parallel zum Wandel des
Ruhrgebiets zur RuhrStadt auch eine einzigartige Kleinkunstszene, die, nebenbei,
das Ruhrgebietsidiom republikweit sende- und bühnenfähig gemacht hat.
So gewinnt die Besonderheit der Ruhrkultur, im wörtlichen wie übertragenen Sinn,
Gestalt aus den historischen Wurzeln dieser Region. Mögen die Ruhrstädte auch
manche mittelalterliche Preziosen aufweisen: In ihrer Kultur, ihren Kulturen, wurden
sie durch die Schwere Industrie geformt. Diese bestimmte, im wörtlichen Sinn, den
Raum: durch Förderpunkte und Hüttenwerke, in „Kirchdörfern“, Vororten und Hellwegstädten.

Sie grub Kanäle, wo die Flüsse nicht ausreichten, und schlug der Landschaft
tiefe Wunden: zahllose Schienenwege und hässliche Brückenbauten, neue
Berge und mancherorts plötzliche Löcher. Verwundete Böden, Brachen und rostige
Kolosse vergangener Geschäftigkeit. Und neue, junge Städte, rasch wachsend, in
denen sich die Gefüge des Zusammenlebens ordneten und bis heute den Umgang
der Menschen miteinander in Zeit und Raum ausrichten. Entstanden ist vielerorts
eine Melange an schöner Hässlichkeit, wollte man die aufgeputzte Schönheit eines in
deutschen Städten modernisierten Mittelalters zum Maßstab nehmen. So entstand
eine schon im Äußerlichen sehr spezifische Mixtur, vor deren Hintergrund seit einiger
Zeit der Ruf nach architektonischen „Leuchttürmen“ ertönt. Zuviel an Gewordenem
war längst zerstört worden; durch den Bombenkrieg, durch die Mobilitätsmanie und
die Sparkassenschönheiten der 1960er Jahre und danach. Denkmalpflege in neuen
Bahnen, das ist erst seither am Ruhrgebiet erprobt worden, und was darin erreicht
wurde, beeindruckt sehr.

Wir haben es deshalb, in einer scharf kommerzialisierten und medialisierten Gegenwart,
mit Melangen zu tun, Mischkulturen, deren Wurzeln oft schwer zu erkennen
sind. In der Geschichte der Region sind solche Mischkulturen unaufhörlich erzeugt
worden, weil sie sich weithin aus Migranten konstituierte. Gern hat man deshalb den
„Schmelztiegel“ beschworen. Das beruht nur teilweise auf Wahrheit, denn das Problem
der Assimilation polnischer Zuwanderer ist auch von außen, nicht nur durch die
Anstrengung der Ansässigen, gelöst worden. Vielmehr muss sich der Schmelztiegel
in der wirklichen Aufnahme der türkischen und muslimischen Immigranten erst noch
in der nächsten, der übernächsten Generation bewähren.

Was die Wertorientierungen angeht, so ist im Ruhrgebiet sicher relative Gleichgültigkeit
gegenüber den Herkünften der Mitbürger verbreitet. Vom Bergbau her rührt, erstens,
ein in der Gegenwart arg bedrohtes Bedürfnis nach Nachhaltigkeit: Bergbau
betreibt man, nach altem deutschen Recht, bis zur Erschöpfung der Fundstätten, aber
heute zwingt die globale Konkurrenz zu Anderem. Zweitens hat weniger das Glitzertum
der Symbole als vielmehr die untertägige Gefahren- und Interessen-
Solidarität der Bergleute den proletarischen Wertehimmel geprägt, und das gilt in
anderer Weise auch für die Gemeinschaftlichkeit der Hüttenleute. Dabei darf man
nicht übersehen, dass, in der Geschichte des Bergbaus und der Stahlwirtschaft, die
schöne Welt der Symbole immer auch der Veredelung des Schweißes diente, denn
Kultur und Interesse verknüpfen sich stets aufs Neue. Solidarität als Grundorientierung
erwuchs auch aus der Stärke der Arbeiterbewegungen in der Region und der
sich mit ihnen verbindenden Kulturen, aus den christlichen und sozialdemokratischfreigewerkschaftlichen
Milieus. Arbeit an sich wurde hier hochgeschätzt, zur Erringung
jenseitigen Heils bei den Einen, als schlechthin Kultur schöpfende Betätigung
bei den Anderen. Arbeit und Leben in Entbehrung begünstigten pragmatische Orientierungen,
wie andererseits daraus chiliastische Hoffnungen und zeitweilige Radikalismen
flossen. Pragmatische Solidarität, das spielt sich auf vielerlei Bühnen ab bis
hinein in die Fußballarenen. Scheu vor Konflikten ist damit nicht gemeint.

Zu den grundständigen Werthaltungen gesellen sich temporäre: Der Stolz auf die
Aufbauleistungen der unmittelbaren Nachkriegszeit klingt aus, er scheint durch neuen
Stolz auf eher erfolgreichen „Strukturwandel“ ersetzt zu werden. Schon vergessen
ist die Integrationsleistung, die hier Hunderttausenden von Vertriebenen und Flüchtlingen
angedieh. Neu und vermutlich dauerhaft ist die gerade im Ruhrgebiet, in der
Stahlindustrie und im Bergbau, geborene Kultur der Mitbestimmung, die sich aber in
der europäischen Zukunft noch bewähren muss. Neuer Stolz klingt an, wenn von der
Bildungslandschaft Ruhr die Rede ist: Da gibt es jetzt endlich Universitäten und hinreichend
Gymnasien und Gesamtschulen, deren Leistungsstand vermutlich am ehesten
aus der Lehrerschaft kritisiert werden sollte. Der Bildungsaufstieg der weiblichen
Ruhrgebietsjugend ist imposant geworden. Gewöhnlich unterschätzt werden die Leistungen
der Berufsbildung.

Eine Politik der Kulturförderung sollte im Ruhrgebiet viel Mühe darauf verwenden, die
markanten, montanwirtschaftlich induzierten Mischkulturen aufzuzeigen und die ihnen
eigene, andere und neue Werthaltigkeit zu formulieren. Diese Werthaltigkeit wird
gewöhnlich als Industriekultur bezeichnet und unterscheidet sich deutlich von anderwärts
überlieferten territorial-dynastischen, ländlich-dörflichen, städtischhandwerklichen
und kleingewerblichen oder auch residenz- und hauptstädtischen
Kulturen. Sie gründet deshalb nicht weniger in den materiellen Hinterlassenschaften
der Geschichte, und sie weist insbesondere eine andere, gleichrangige Beziehung
zwischen Hoch- und Breiten- bzw. Eliten- und Massenkultur, bürgerlicher und Arbeiterkultur,
auf. Das eröffnet besondere Chancen wechselseitiger Durchdringung und
besondere Aufgeschlossenheit gegenüber der medial formierten Moderne.
Kulturförderung ist vorrangig eine Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften.
Man kann sogar sagen, dass die Disposition der mittleren und großen Städte im
Ruhrgebiet zur Konkurrenz einzig auf dem Gebiet der Kulturförderung, wenn auch
mit Auswüchsen, beeindruckende Ergebnisse gezeitigt hat. Sicher gehört zu den
verursachenden Einflüssen hierbei die Neigung der Ansässigen, sich in kulturellen
Leistungen zu verewigen. Das ist unschädlich, solange den Geboten offener Meinungs-
und Entscheidungsbildung gefolgt wird. Gerade die entstandene Vielfalt der
kulturellen Angebote und Leistungen nach innen steht allerdings in einem Spannungsverhältnis
zu Wahrnehmung der ehemaligen Montan- als einer Bildungs- und
Kulturregion nach außen.

An diesem Punkt soll ruhrstädtische Kulturförderung ansetzen. Sie ist hierzu umso
mehr veranlasst, als das Land NRW einer auf die kulturelle Selbstwertschätzung bezogenen
Kulturförderung nach wie vor viel zu wenig Aufmerksamkeit schenkt. Regionale
Kulturförderung darf in keiner Weise die kommunalen Anstrengungen duplizieren
oder konterkarieren. Sie hat die folgenden Aufgaben:
– Regionale Kulturförderung formuliert und verfestigt regional gemeinsame
Förderziele dahin gehend, dass die historische Besonderheit der RuhrStadt
vor allem nach außen wirksam in Erscheinung tritt. Sie gelangt dahin durch
koordinierte Information und Werbung sowie durch selbstkritische Analyse von
Vorzügen und Mängeln.
. – Regionale Kulturförderung zielt auf Synergieeffekte durch Bereitstellung von
Unterstützungsleistungen, die durch einzelne kulturelle Einrichtungen der
Städte nicht oder nur unter besonderem Kostenaufwand erbracht werden können.
Das schließt Restaurierungswerkstätten für Archive und Museen, koordinierte
Nutzung von Fahrdienstleistungen, Bühnenwerkstätten und vielen weiteren
Einrichtungen ein.
– Regionale Kulturförderung konzentriert sich insbesondere auf die Heranbildung
des künstlerischen, aber auch des museums- und archivwissenschaftlichen
Nachwuchses.
– Regionale Kulturförderung übernimmt unmittelbare Verantwortung ausschließlich
für solche Einrichtungen, die sich die Spiegelung und künstlerische
Aneignung der Besonderheit der Region insgesamt als historische Museen,
wissenschaftliche Einrichtungen oder Einrichtungen der Künste zur Aufgabe
machen. Das betrifft zum Beispiel die im Ruhrgebiet angesiedelten Industriemuseen.
Es kann nicht darum gehen, regionale Kulturförderung als Behördenauftrag im administrativen
Vollzug zu verstehen und ressortmäßig zuzuordnen. Vielmehr konturieren
sich die Leistungen der kulturellen Einrichtungen nur im autonomen Wettbewerb und
nicht durch administrativen Dirigismus. Deshalb schlägt die Bürgerschaftliche Initiative
RuhrStadt die Bildung einer „Stiftung Ruhr-Kultur“ vor, die bei der künftigen Regionalorganisation
Ruhr anzusiedeln und mit ausreichenden Mittel auszustatten ist.

IV. Probleme der Finanzierung
Aufgaben und deren Finanzierung, das ist eine Selbstverständlichkeit, bedingen sich
gegenseitig. Der Blick auf die Finanzstruktur einer Gebietskörperschaft verrät daher
viel über die mögliche Quantität und Qualität der Wahrnehmung der Aufgaben.
Unter diesem Blickwinkel ist der Regionalverband Ruhr (RVR), der zurzeit die Klammer
für das Ruhrgebiet bildet, finanziell armselig ausgestattet. Er erhält, anders als
die kommunalen Gebietskörperschaften in NRW, vom Land keine sog. Schlüsselzuweisungen
und wird damit anders behandelt als Gemeinden, Städte, Kreise und
Landschaftsverbände. Schlüsselzuweisungen sind Finanzmittel, die pauschal, also
nach einem bestimmten Schlüssel, der sich zum Beispiel bei den Landschaftsverbänden
nach Aufgabenzuschnitt und Umlagekraft richtet, der Gebietskörperschaft
zugewiesen werden. Für welche Zwecke sie die Mittel verwendet, bleibt ihrer eigenen
Entscheidung, also der Selbstverwaltung, überlassen.

Die Folge ist, dass der RVR bei der Finanzierung seiner Aufgaben auf eigene Einnahmen,
die bei den kreisfreien Städten und Kreisen erhobene Verbandsumlage,
sowie auf sog. Zweckzuweisungen des Landes angewiesen ist. Die eigenen Einnahmen
des RVR, insbesondere aus der Abfallbeseitigung, sind in den letzten Jahren
weggebrochen, und bei der Verbandsumlage feilschen die Städte und Kreise um
jeden Cent, weil sie selbst zum großen Teil ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen
können. Die Zweckzuweisungen des Landes sind dessen Gängelband, mit dem das
Land gezielt die Erfüllung bestimmter Aufgaben steuert, die zumindest auch im Interesse
des Landes liegen. Sie werden nur auf jeweiligen Antrag „gewährt“, sind zudem
immer zeitlich befristet, mit bürokratischen, zeitaufwendigen Abrechnungsvorschriften
verbunden und müssen durch einen Eigenanteil mitfinanziert werden
Diese prekäre Finanzstruktur und Finanzausstattung hat sich nicht geändert, als der
frühere Kommunalverband Ruhrgebiet 2004 zum Regionalverband wurde und einen
deutlichen Aufgabenzuwachs erhielt. Neu waren insbesondere folgende Aufgaben:
die Erstellung von Masterplänen, die Analyse und Wertung von Daten zur Strukturentwicklung,
der regionale Tourismus und vor allem die regionale Wirtschaftsförderung
und das regionale Standortmarketing einschließlich der Entwicklung und Vermarktung
von regionalen Gewerbeflächen. Am Aufbau entsprechender Strukturen
hat sich das Land zum Teil durch Zweckzuweisungen beteiligt. Das hatte zur Folge,
dass wegen der zeitlich begrenzten Bewilligungszeiträume langfristige Planungen
kaum möglich waren und sind, dass der RVR regelmäßig als Bittsteller beim Land
auftreten muss, seine wesentlichen Projekte vom Land absegnen lassen muss und
letztlich vom „Wohlwollen“ der Landesregierung abhängig ist.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die regionale Wirtschaftsförderung. Sie wurde vom Gesetzgeber
als Pflichtaufgabe ausgestaltet. Anders als bei freiwilligen Aufgaben, kann
sich der RVR dieser Aufgabe daher nicht entziehen. Aus ihrem Charakter als „regionale“
Aufgabe folgt, dass sie etwas Neues, Zusätzliches zu der „lokalen“ Wirtschaftsförderung
der Städte darstellt. Deshalb bedarf es auch zusätzlicher Mittel. Dies
leuchtet sicher sofort ein beim regionalen Standortmarketing, wozu etwa die Vertretung
des RVR und seiner Städte bei den großen Messen, insbesondere den Immobilienmessen,
zählt. Das Land hat die regionale Wirtschaftsförderung bisher zwar
durch Zweckzuweisungen mitfinanziert. Wie lange dies weiter geschehen wird und in
welcher Höhe, steht jedoch in den Sternen.

Anders hat das Land dagegen gehandelt, als es die Regionalplanung – eine Aufgabe
des Landes – von den Bezirksregierungen auf den Geschäftsführer des RVR übertragen
hat. Hier wurde gleichzeitig auch die Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung
dauerhaft gesichert. Was der Landesaufgabe recht ist, muss neuen regionalen
Aufgaben des Verbandes jedoch billig sein. Denn diese Aufgaben wurden bisher
auch nicht von den Städten wahrgenommen, sondern von allen Ebenen schlicht
vernachlässigt. Daher kann auch nicht verlangt werden, dass allein die Städte und
Kreise sie über die Verbandsumlage finanzieren.
Die Beispiele machen klar, dass die manchmal beklagte mangelnde Effektivität des
RVR einen wesentlichen Grund in der unzureichenden und strukturell falschen Finanzausstattung
hat.

Wie auch immer die künftige Verfassung der RuhrStadt aussehen mag: ohne eigene
Schlüsselzuweisungen, die langfristiges Handeln in eigener Entscheidungshoheit
gewährleisten, wird RuhrStadt nicht erfolgreich sein können. Anderseits ist es naiv zu
glauben, dass die vorhandenen Schlüsselzuweisungsmassen beliebig vermehrbar
wären oder die Bedienung der RuhrStadt mit Schlüsselzuweisungen einfach zu Lasten
der bisherigen Empfänger gehen könnte.

Es wird also nötig sein, den Anteil der Zweckzuwendungen an den Zuwendungen
des Landes zugunsten der Schlüsselzuweisungen zu verringern, eine Forderung, die
ohnehin auf der kommunalpolitischen Agenda steht. Bei der Begründung, warum die
künftige RuhrStadt Schlüsselzuweisungen erhalten muss, ist auch zu berücksichtigen,
dass RuhrStadt – so wie der RVR bereits jetzt im Rahmen der Regionalplanung
– Aufgaben übernehmen könnte, die heute noch Sache des Landes sind. Weiter ist
zu sehen, dass regionale Aufgaben, wie sie die RuhrStadt wahrnehmen muss, im
Schnittpunkt zwischen kommunalen und Landesaufgaben liegen, was z. B. bei der
Regionalplanung längst anerkannt und gesichert ist. Daher sind die Einsparungen,
berücksichtigen, und es ist der Bedeutung der neuen ruhrstädtischen Aufgaben im
Rahmen der Zuwendungen des Landes Rechnung zutragen.

Mit der Bildung der RuhrStadt werden sukzessive auch Verwaltungskosten gespart
werden können. Damit ist, um z. T. bewussten Missverständnissen vorzubeugen,
nicht gemeint, dass ortsnahe Bürgerservice-Einrichtungen aufgeben werden sollen.
Diese müssen vielmehr im Sinne der Bürgernähe optimiert werden. Vielmehr geht es
darum, sog. „backstage“-Aufgaben, die der Bürger nicht sieht, z. B. im Bereich der
Informationstechnologie, zu vereinheitlichen, wodurch sowohl die Verwaltungsführung
verbessert als auch auf Dauer Kosten reduziert werden können. Soweit damit
bestimmte Infrastrukturen verbunden sind, z. B. bei den Feuerwehrleitstellen, werden
Umstellungen nur langfristig möglich sein. Denkbar und notwendig ist es daher, zunächst
mit einem höheren Schlüsselzuweisungssatz zu starten, der dann nach und
nach auf das langfristig notwendige Maß reduziert werden könnte.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Auf Dauer werden durch Bildung der
RuhrStadt Kosten reduziert. Umso wichtiger ist es, dass RuhrStadt eine strukturell
gesicherte und langfristige Finanzausstattung erhält. Unabdingbar hierfür ist die Beteiligung
von RuhrStadt am System der Schlüsselzuweisungen des Landes.

V. Politische Ziele
Niemandem sei das aufrichtige Bestreben bestritten, die seit den 1960er Jahren erkennbaren,
gewaltigen Probleme der Region in der Schrumpfungskrise der Montanwirtschaft
unter sehr erheblichem finanziellen Aufwand mit einer Serie von Programmen
zur Strukturförderung zu bekämpfen. Es wird auch im Ruhrgebiet gut verstanden,
dass sich die staatlichen Maßnahmen zur Strukturförderung seit 1989/90 auf die
neuen Bundesländer konzentrieren mussten. Aber der Bürgerschaftlichen Initiative
RuhrStadt geht es nicht um „mehr Geld“.

Denn alle kommunale, staatliche und europäische Politik der Strukturförderung hat
sich zunächst wie mit der Gießkanne, bald sachspezifisch und heute auch unter Gesichtspunkten
des Wettbewerbs auf die Region ergossen, statt der Region einheitliches
Handeln mithilfe geeigneter politischer Strukturen zu ermöglichen. Man hat der
Region keine Eigenverantwortlichkeit eingeräumt, hat vielmehr erhebliche Fördermaßnahmen
den unterschiedlichsten Trägern zukommen lassen, statt eine demokratisch
legitimierte regionale Entscheidungsinstanz zu schaffen, die in eigener Verantwortung
Ordnungs- und Planungskompetenzen für die gesamte Region wahrnähme.
Die mit der RVR-Umgründung geschaffenen Zuständigkeiten haben das Problem nur
marginal verschoben.

Wie eingangs dargelegt, verfehlt die politische Gliederung des Landes NRW seit
dessen Gründung die wirtschaftlich, sozial und kulturell begründeten und eingehegten
Selbst- und Fremdzuordnungen der Bevölkerungsteile im Land. Die wesentlichen
Gründe sind mit der aus vorindustrieller Zeit herrührenden administrativen Versäulung
des deutsch-preußischen Westens und mit dem industriell induzierten Städtewachstum
hin zu einer in sich konkurrierenden Städtelandschaft von Welt-
Dimensionen bezeichnet worden. Beide Ursachenfelder haben sich vielfältig verschränkt.
Diese Verschränkung verursacht anhaltende Legitimationsmängel, damit
Kompentenzenstreit und vor allem außerordentliche Kosten. Sie hat das Ruhrgebiet,
im Gegensatz zu seiner realen Bedeutung als – mit London, Paris und Madrid –
wichtigste EU-europäische Stadtregion, zum „underdog“ der innerdeutschen und vor
allem der weltweiten Wahrnehmung gemacht.

Die Behebung von Strukturmängeln der Vergangenheit ist in anderen Bundesländern
längst in Gang gesetzt worden. Auch NRW hat sich im Zuge der kommunalen Gebietsreform
der 1970er Jahre modernisiert, aber die damals handelnden Akteure
sind vor der schon längst als notwendig erkannten, erregt diskutierten, umfassenderen
Verwaltungsstrukturreform letztlich zurückgeschreckt.

Eingedenk der doppelten Problemlage des Ruhrgebiets und in Anerkenntnis der gewachsenen
ruhrstädtischen Wirklichkeit fordert die Bürgerschaftliche Initiative Ruhr-
Stadt das Landesparlament und die Landesregierung auf, entschiedene Reformschritte
in der folgenden Weise nunmehr unverzüglich einzuleiten und durchzusetzen:

1. Die RuhrStadt erhält so schnell wie möglich durch ein „RuhrStadt-
Gesetz“ eine eigene ordnungspolitische Struktur mit demokratisch legitimierter
Zuständigkeit in denjenigen Bereichen, die durch kommunale
Zuständigkeit nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden können.
Das politische Ziel dieser Maßnahme ist die Begründung von Selbstverantwortung
und Handlungsfähigkeit in der Region für die Region. Die vom Landtag durch das
Aachen-Gesetz (2008) geschaffene Stadtregion Aachen kann als Beispiel dienen.
Der Reform hat eine Debatte über eine angemessene „Regionalisierung“ bestimmter
ordnungspolitischer Aufgaben vorauszugehen. Es ist nicht das Ziel dieser Reform,
die verfassungsrechtlich begründete kommunale Handlungsautonomie zu unterhöhlen.
Um dies sicher zu stellen, fordert die Bürgerschaftliche Initiative ein Zweikammersystem
der demokratischen Legitimation und Entscheidungsfindung in gesetzlich
definierten, darin von nur-kommunalen Zuständigkeiten abgegrenzten Kompetenzfeldern:
Zugleich mit den jeweils anstehenden Kommunalwahlen werden die künftigen Mitglieder
der Ersten Kammer des „Ruhrparlaments“ und der „Erste Bürgermeister“ in
direkter Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger des Ruhrgebiets bestimmt. Der Erste
Bürgermeister leitet die Verwaltung des Regionalverbands und vertritt RuhrStadt
nach innen und außen. Die gewählten Vorsteher der kommunalen Gebietskörperschaften
sind von Amts wegen Mitglieder der Zweiten Kammer des Ruhrparlaments.
Beschlüsse des Ruhrparlaments bedürfen der Mehrheit in beiden Kammern.

2. Die Landesregierung wird dringend aufgefordert, bis zur Realisierung
dieser Ziele alle denkbaren Maßnahmen kraftvoll zu unterstützen, die einer
besseren Koordination und engeren Kooperation der kommunalen
Gebietskörperschaften im Ruhrgebiet dienen.Die Landesregierung
kann, beispielsweise, schon jetzt durch Inaussichtstellung maßgeblicher Förderung durch das Land
die Verkehrsträger veranlassen, Strukturen zu schaffen, mittels derer Verkehrsbedarfe und Verkehrsplanungen
für die gesamte Region  ermöglicht werden. Sie kann durch einen regionalen Städtebau-Wettbewerb intelligente
Lösungen zur Verdichtung und visionären Neugestaltung des Siedlungsraums
anregen. Sie kann durch Übertragung regionaler kulturpolitischer Zuständigkeiten
an autonome Handlungsgremien kulturelle Vielfalt maßgeblich fördern. Sie
kann die regionale Planungskompetenz durch weitere Schaffung geeigneter Rechtsformen
nachhaltig stützen. Sie kann durch politische Initiativen auf Bundesebene
(und darüber hinaus) die Bedeutung der bevölkerungsreichsten Stadt Deutschlands
durch die Forderung nach Ansiedlung wichtiger internationaler Einrichtungen unterstützen.
Und sie kann mit einer Fülle kleiner Gesten ihren Gestaltungswillen kundtun,
etwa, indem aus dem Flughafen Düsseldorf wieder ein Rhein-Ruhr-Flughafen wird.

3. Die politisch-administrative Gliederung des Landes ist auf der Grundlage
einer Verfassungsreform und nachfolgender Gesetzgebung den Erfordernissen
der Gegenwart anzupassen.
Das politische Ziel dieser Maßnahme ist durch die Neuordnung des Landes in drei
Regierungsbezirke oder „Regionalverwaltungen“ bezeichnet. Der Neuordnung hat
eine umfassende öffentliche, wissenschaftliche und politische Auseinandersetzung
über die adäquate Verteilung administrativer Kompetenzen und Verantwortungen in
den verschiedensten Politikfeldern vorauszugehen. Es ist darin u. a. zu prüfen, ob
die verbliebenen Aufgaben der Landschaftsverbände durch drei mit den mittleren
Instanzen verbundene Regionalverbände wahrgenommen werden können. Sitze der
Regierungsbezirke bzw. Regionalverwaltungen werden Münster für Westfalen, Köln
für das Rheinland sowie eine auf geeignetem Weg zu bestimmende Stadt für das
Ruhrgebiet. Für RuhrStadt wird der Sitz der Regionalverwaltung allein deren repräsentative
Organe (Verwaltungs- bzw. Verbandsleitung, Verbandsversammlung) an
sich binden; andere zugeordnete Verwaltungen können, moderne Kommunikationsformen
nutzend, an hierfür geeigneten Orten dezentral gebildet werden. Mit der Ver62
waltungsreform ordnet das Land das System der Finanzzuweisungen und Zuständigkeiten
umfassend neu.

* * *

Die Bürgerschaftliche Initiative RuhrStadt erwartet von den politischen Parteien im
nordrhein-westfälischen Landtag in der kommenden Legislaturperiode (2010-2015)
entschiedene Schritte zur Durchsetzung der bezeichneten drei politischen Ziele. Unbeschadet
der notwendig erscheinenden Verwaltungsstrukturreform, kann der Landtag
binnen zweier Jahre nach Eröffnung der Legislatur ein Artikelgesetz „RuhrStadtgesetz“
nach dem Beispiel des Aachen-Gesetzes beraten und verabschieden, mittels
dessen der RVR demokratisiert und organisch zu einer Koordinations- und Kooperationsinstanz
der kommunalen Gebietskörperschaften fortentwickelt wird. Außerdem
können Landtag und Landesregierung durch Gesetze und Verordnungen in dieser
Denkschrift bezeichnete, teilweise gänzlich unhaltbare Zustände etwa im Verkehrswesen
und in anderen Bereichen beseitigen helfen.
Die drei politischen Ziele der Bürgerschaftlichen Initiative RuhrStadt sind erkennbar
ineinander verschränkt. Sie verlangen nachhaltige Reformanstrengungen
auf verschiedenen Wegen. Sie sind getragen von dem Interesse der
Bevölkerung des Ruhrgebiets nicht nur an einer modernen regionalen Selbstverantwortung,
sondern auch an einer Stärkung der Landes-Identität. Schon
deshalb wünscht die Initiative den beiden anderen Großregionen in NRW,
Westfalen und dem Rheinland, je auf ihre Weise zu einer kommensurablen regionalen
Identität zu gelangen.